St. Pölten – Die Gastronomie gilt gemeinhin nicht als Traumbranche, vor allem wenn es um Arbeitsbedingungen und Bezahlung geht. Dass viele dieser Klagen nicht unberechtigt sind, zeigt der Fall einer St. Pöltner Schülerin, die eine berufsbildende höhere Schule besucht, um ebenda eine entsprechende Ausbildung zu absolvieren. Damit verbunden: Praktikum in einem Gastronomiebetrieb. Das böse Erwachen kam mit dem Lohn.

Für die mehr als vier Monate, die die junge Frau im Rahmen der im Lehrplan vorgeschriebenen Pflichtpraktika absolvierte, wurde sie von ihrem "Arbeitgeber" mit kargen 200 Euro abgespeist. Zu Unrecht, wie die Arbeiterkammer Niederösterreich in einer Aussendung feststellt.

AK-Niederösterreich-Präsident Markus Wieser macht darauf aufmerksam, dass für die Bezahlung von Pflichtpraktika in der Gastronomie die Bestimmungen des Kollektivvertrags gelten. Grundsätzlich wird zwischen dem Pflichtpraktikum, das im Lehrplan vieler Schulen vorgeschrieben ist, und dem Ferialjob unterschieden. Während der Ferialjob in erster Linie dazu dient, Geld zu verdienen, ist der Zweck des Praktikums, für die Ausbildung relevante berufliche Erfahrung zu sammeln.

Für die Schülerin bedeutet das: Ihr steht Lohn in Höhe der Lehrlingsentschädigung zu. Die Experten der AK Niederösterreich rechneten nach, und es zeigte sich: Der Anspruch belief sich auf fast 3.400 Euro.

Der Arbeitgeber reagierte auf die Forderung laut AK völlig uneinsichtig – nämlich gar nicht. Erst der Weg vor Gericht brachte der jungen Frau das ihr zustehende Geld. (rebu, 3.8.2017)