Klagenfurt – Ein 20-jähriger Klagenfurter hat sich am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Desertion verantworten müssen. Staatsanwalt Christian Gutschi wirft dem Mann vor, versucht zu haben, sich seinem Dienst beim österreichischen Bundesheer zu entziehen. Der Prozess wurde vertagt.

Der Angeklagte bekannte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig. Nach seiner Grundausbildung ab Dezember 2016 hatte der gelernte Kellner in der Küche einer Klagenfurter Kaserne seinen Dienst versehen. Immer wieder war er für ein, zwei Tage unangemeldet zu Hause geblieben. "Meine Mutter war schwer krebskrank, sie ist vor drei Tagen gestorben", sagte der 20-Jährige in der Verhandlung.

"Über Zaun gestiegen und heimgegangen"

Im Mai fehlte der Klagenfurter schließlich 20 Tage am Stück. Er habe sich depressiv gefühlt, habe die ganze Zeit nur daheim auf der Couch verbracht und etwas Cannabis geraucht. Am 22. Mai kehrte er wieder in die Kaserne zurück: "Ich hatte nie vor, dem Dienst für immer fernzubleiben, wie es mir vorgeworfen wird. Aber mir ist es psychisch schlecht gegangen, ich habe mich in der Kaserne nicht wohlgefühlt", sagte der ehemalige Rekrut. Als ihm gesagt wurde, dass er die Zeit, die er gefehlt hat, nachdienen müsse und ihn außerdem eine 13-tägige Ausgangssperre erwarte, machte er sich wieder davon: "Ich bin über den Zaun der Kaserne gestiegen und heimgegangen."

Vorzeitig aus dem Dienst entlassen

"Dass Sie damals depressiv waren – haben Sie das von einem Psychologen feststellen lassen?", fragte Einzelrichter Alfred Pasterk. "Nein, dafür hatte ich kein Geld", sagte der Angeklagte. Ende Mai sei er bei einer Militärpsychologin in Graz gewesen, die ihn für ein Jahr für untauglich erklärte. Schließlich wurde der 20-Jährige vorzeitig aus dem Dienst entlassen – was bedeutet, dass er wieder einen Einberufungsbefehl erhält, neuerlich gemustert wird und dann seine restliche Präsenzdienstzeit abzudienen hat.

Bis zum nächsten Verhandlungstag hat das Gericht die Unterlagen der Militärpsychologin angefordert. Damit will man Klarheit über den Gesundheitszustand des Mannes erlangen. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 20-Jährigen bis zu fünf Jahre Haft. (APA, 31.7.2017)