Neue Probleme: Ärztin klagt Nationalbank.

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Wien – Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hat, wie jedes große Unternehmen, diverse arbeitsrechtliche Verfahren zu führen – vor kurzem ist ein neues dazugekommen. Die langjährige Betriebsärztin der OeNB hat die Bank auf Anstellung geklagt. Die Frau war ab dem Jahr 2000 als OeNB-Ärztin tätig, auf Basis eines freien Dienstvertrags, nun argumentiert sie aber sinngemäß, dass ein Anstellungsverhältnis vorgelegen sei.

Das Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien, wo die Klage eingebracht worden ist, bestätigt das Verfahren auf Anfrage des STANDARD, am 6. Juli hat die erste Verhandlung stattgefunden. Die Medizinerin arbeitet inzwischen nicht mehr in der OeNB, sie ist am 30. April in Pension gegangen. Die Nationalbank gibt zu dem Verfahren keinen Kommentar ab.

Auslöser für den Gerichtsstreit war eine längere Abwesenheit der Ärztin im Vorjahr – für diese Zeit klagt sie Entgeltfortzahlung ein. Offenbar handelte es sich um einen Kuraufenthalt, für dessen Dauer die Ärztin von der OeNB als freie Dienstnehmerin nicht bezahlt wurde. Angestellten steht in diesen Fällen die Entgeltfortzahlung zu. Im konkreten Punkt wurde laut ASG ein vierstelliger Betrag eingeklagt.

Risiko für OeNB

Tatsächlich könnte die Sache für die OeNB aber wesentlich teurer werden. Sollte das Gericht nämlich dereinst rechtskräftig entscheiden, dass ein Anstellungsverhältnis vorgelegen ist, stünde der Ärztin eine Abfertigung zu. Möglicherweise wären auch Nachzahlungen der OeNB in die Pensionskasse fällig. Die stehen Mitarbeitern der 1998 eingeführten Einstufungsgruppe DB III zu; davor Angestellte bekommen Bankpensionen. Von Notenbankern ist zu hören, dass Vergleichsgespräche mit der Klägerin angedacht sind.

Selbige finden auch mit dem Anwalt des früheren OeNB-Vizegouverneurs, Wolfgang Duchatczek, statt. Seine Klage auf rund 430.000 Euro (Bezüge, Abfertigung, Bankpension) liegt beim Handelsgericht. Dagegen stehen bei den zahlreichen arbeitsrechtlichen Verfahren jenes Revisors, den die OeNB zunächst versetzt und zuletzt entlassen hat, die Zeichen auf Unversöhnlichkeit. Im Herbst geht einmal das Mobbingverfahren weiter, das er gegen die Notenbank angestrengt hat. (gra, 15.7.2017)