Die Verpflichtung zum Kloputz dürfte wohl nicht schlagend werden

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Rund 22.000 Menschen sollen sich mit der Nutzung eines kostenfreien WLAN-Netzes dazu verpflichtet haben, tausend Stunden gemeinnützige Arbeit zu absolvieren. Sie müssen etwa Klos putzen, Kaugummis vom Gehsteig entfernen oder Abwasserkanäle reinigen. Reingelegt hatte sie das WLAN-Unternehmen Purple aus Manchester, das diese Passage in seine Geschäftsbedingungen eingefügt hatte. "Wir wollten zeigen, wie wenig Konsumenten darauf achten, zu was sie sich verpflichten", hieß es in einer Aussendung.

Erstgeborenes eingetauscht

Die Klausel wird aber nicht umgesetzt werden. Derartige Verträge sind in den meisten Ländern nicht bindend. So führte die Cybersicherheitsfirma F-Secure 2014 eine ähnliche Aktion durch. Damals willigten WLAN-Nutzer ein, ihr erstgeborenes Kind gegen den freien Internetzugang zu tauschen. Das hätte vor Gericht sowieso nicht standgehalten. Doch Konsumentenschützer argumentieren europaweit, dass es für Nutzer nicht möglich sei, AGB im Detail durchzulesen. Sie müssten darauf vertrauen, dass diese fair gestaltet sind. Es gibt nun auch Initiativen, dies noch stärker legistisch zu forcieren.

67 Arbeitstage

Forscher lasen etwa die AGB der 33 beliebtesten Apps vor, die Aktion dauerte 31 Stunden und 49 Minuten. Der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) gab 2015 an, dass das Lesen aller AGB, "denen wir zustimmen", wohl 67 Arbeitstage in Anspruch nehmen würde. Allerdings sind daran auch gesetzliche Informationspflichten schuld, an die sich Anbieter halten müssen. In Österreich dürfen AGB allerdings keine "nachteiligen, ungewöhnlichen oder überraschenden" Klauseln beinhalten.

Die WLAN-Firma Purple hat in seinen AGB jedenfalls auch ein Gewinnspiel versteckt. Es wurde von gerade einmal einer Person entdeckt. (red, 15.7.2017)