Wien – Um selbstständigen kleinen Banken den immer teurer werdenden regulatorischen Aufwand teilweise zu ersparen, sollen sie von Vorgaben oder Veröffentlichungspflichten, wie sie für große internationale Bankkonzerne gelten, ausgenommen werden. Das sagt die Finanzmarktaufsicht (FMA), fügt aber hinzu: sofern sie keine riskanten Geschäfte fahren und auf ihre Region beziehungsweise auf das Inland beschränkt sind.

Vorstände und Aufsichtsräte von Kleinbanken müssen sich nicht im Vorhinein den strengen FMA-Tests (Fit-&-Proper-Tests) stellen, auch Aufsichtsratsausschüsse brauche es nicht. Abwicklungspläne sollen den Kleinen ebenso erspart werden. Im Gegenzug sollen sie beim Kapital einen neuen pauschalierten Risikopuffer vorhalten müssen. Wie groß der sein soll, verraten die Aufseher noch nicht.

Besonders viele kleine Banken

Bisher stellt das gesamte Aufsichtsregelwerk auf die sehr großen Institute ab, die nach Ansicht der FMA die damit verbundenen Kostensteigerungen leichter abfangen können. Kleine Banken täten sich damit schwer.

Österreich, Deutschland und Italien haben im Europavergleich besonders viele kleine Banken. 590 der rund 660 österreichischen Institute fallen in diese Kategorie. In Österreich kommen rund 400 Banken sogar auf weniger als eine Milliarde Euro Bilanzvolumen. Eine Schieflage dieser Banken würde den Markt nicht in eine Krise stürzen, die meisten könnten notfalls normal pleitegehen.

"Klein" nicht in Stein gemeißelt

Die großen Erleichterungen könnte es nach Vorstellung der FMA demnach etwa für Banken geben, die weniger als fünf Milliarden Euro Bilanzsumme haben oder nur über 0,2 bis 0,4 Prozent Marktanteil verfügen. Wobei diese Definition von "klein" nicht in Stein gemeißelt sei, wie FMA-Vorstand Helmut Ettl sagte. Für "auffällige" Kleinbanken gälten sehr wohl die strengeren Vorgaben. Zu dem Thema werden in Europa gerade Vorschläge gesammelt.

Graduell etwas milder als bisher könnten auch Banken zwischen fünf und 30 Milliarden davonkommen. Unverändert streng und komplex bliebe das Regelwerk für die direkt von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigten Großbanken. (APA, red, 12.7.2017)