Berlin – Die deutsche Regierung plant laut "Süddeutscher Zeitung" für bestimmte Fälle ein Vetorecht bei Firmenübernahmen. Der Verkauf deutscher Unternehmen soll künftig untersagt werden können, wenn dadurch wichtiges Know-how ins Ausland verloren ginge, wie das Blatt im Voraus berichtete.

Das gehe aus einer Verordnung des Wirtschaftsministeriums hervor, die an diesem Mittwoch das Bundeskabinett passieren solle, hieß es weiter. In den neuen Regeln werde erstmals konkret eine "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" durch Firmenübernahmen definiert. Dies sei etwa der Fall, wenn es um sogenannte kritische Infrastruktur gehe. Deren Betreiber sollten gegebenenfalls besser vor dem Einstieg von Investoren von außerhalb der EU geschützt werden.

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Dies gelte ebenso für Softwarefirmen, die Programme für Strom- oder Telekomnetze, Kraftwerke, Wasserversorgung, Banken, Krankenhäuser, Flughäfen oder Bahnhöfe entwickeln. Auch für Unternehmen mit Zugriff auf Daten, die in Clouds abgelegt wurden, sollen verschärfte Übernehmeregeln gelten, wie es in dem Pressebericht heißt.

Demnach kann sich die deutsche Regierung mit der Überprüfung der Verkaufspläne künftig vier Monate Zeit lassen und damit doppelt so lange wie bisher. Auch Informationen von Geheimdiensten könnten einfließen. Untersucht werden solle ferner, ob für eine Übernahme Scheinfirmen innerhalb der EU gegründet wurden.

Die Verordnung ist dem Blatt zufolge eine Reaktion auf die mehrheitliche Übernahme des Roboter- und Anlagenbauers Kuka durch den chinesischen Haushaltsgeräte-Hersteller Midea im vergangenen Jahr. Im Dezember hatte ein Investor aus China den Kauf des Chipanlagenbauers Aixtron abgeblasen, nachdem die US-Regierung die Übernahme von Aixtrons US-Geschäft wegen Sicherheitsbedenken blockiert hatte.

"Offen, aber nicht naiv"

Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig sagte der Zeitung: "Wir wissen, dass es kritische Infrastrukturen gibt, die für Investoren attraktiv sind." Der SPD-Politiker ergänzte: "Wir sind zwar eine offene Volkswirtschaft, aber wir sind nicht naiv." (APA, 12.7.2017)