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18 Menschen starben am Montag auf der A9 in Bayern.

Foto: Matthias Balk/dpa

München – Der Tag nach dem verheerenden Busbrand auf der Autobahn 9 in Nordbayern steht im Zeichen der Ursachenforschung: Die Überlebenden der Katastrophe sollten – soweit das möglich ist – befragt werden, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken am Dienstag. Darunter ist auch einer der beiden Busfahrer. "Das wird sicher nicht heute abgeschlossen werden", sagte der Sprecher.

Der Zustand der 30 Verletzten sei unverändert. Zwei davon hatten bei dem Feuer am Montag schwere Brandverletzungen erlitten. Auf Höhe Münchberg bei Hof war ein Reisebus mit 48 Menschen an Bord auf einen Sattelzug aufgefahren und sofort in Brand geraten. 18 Menschen starben in den Flammen.

Das Wrack, das nur noch ein verkohltes Gerippe des Busses ist, wird nach Angaben des Polizeisprechers kriminaltechnisch untersucht und von einem Gutachter besichtigt. Über die Brandursache gibt es mehrere Spekulationen. Ob sie jemals endgültig geklärt werden kann, ist derzeit noch offen. Das werde auf jeden Fall noch einige Zeit dauern, sagte der Sprecher.

Innenminister für Rettungsgassenkontrollen

Indessen forderte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ein konsequenteres Vorgehen gegen Autofahrer, die bei Staus keine Rettungsgasse bilden. Der Gesetzgeber reagiere "sehr konsequent", sagte Herrmann am Dienstagmorgen im Deutschlandfunk. Das Entscheidende sei aber, dass das Einhalten der Vorschriften dann auch kontrolliert werde.

Daher müsse künftig bei Staus auch ohne Rettungseinsätze vorsorglich kontrolliert werden, ob eine Rettungsgasse gebildet werde, ergänzte Herrmann. Wenn es erst um Menschenleben gehe, habe die Polizei dafür keine Zeit mehr. "Jeder von uns muss das kapieren", sagte er. Es gebe schließlich auch Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen.

Bisher 20 Euro Bußgeld

In Deutschland gilt es seit Ende Mai als Straftat, bei Unglücksfällen vorsätzlich Einsatzkräfte zu behindern, die Hilfe leisten oder leisten wollen. Darauf stehen nun Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft. Speziell für Rettungsgassen wird gerade über weitere Sanktionen beraten – wenn Autos fahrlässig im Weg stehen bleiben, wofür bisher 20 Euro Bußgeld drohen.

Es sei Zeit, "die generalpräventive Wirkung" zu verstärken, heißt es in einer Verordnung des deutschen Verkehrsministeriums, mit der sich am Freitag der Bundesrat befasst. Wer bei stockendem Verkehr auf Autobahnen oder Freilandstraßen keine Gasse für Polizei- oder Hilfsfahrzeuge bildet, soll demnach künftig 55 Euro zahlen. Ist eine Gefährdung damit verbunden, sollen es 95 Euro sein, bei einer Sachbeschädigung bis zu 115 Euro.

Aus den Ländern kommt der Ruf nach noch schärferen Sanktionen. "Mit einer drastischen Erhöhung des Bußgeldes wird besonders hervorgehoben, welche hohe Bedeutung das Bilden einer Rettungsgasse hat", argumentiert der Innenausschuss des Bundesrats. Das Plenum der Länderkammer soll daher am Freitag über eine Entschließung abstimmen, wonach mindestens 105 Euro angedroht werden sollten – und maximal 165 Euro. Der Ausschuss verweist dabei auch auf Österreich, wo solches Fehlverhalten sogar mit bis zu 2.180 Euro geahndet werde. (APA; 4.7.2017)