Volksanwalt Günther Kräuter leitet die Rentenkommission und will den Heimopfern zu ihrem Recht verhelfen.

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Innsbruck – Mit Samstag, dem 1. Juli 2017, tritt das Heimopferrentengesetz in Kraft. All jene, die zwischen 9. Mai 1945 und 31. Dezember 1999 Opfer von Missbrauch oder Misshandlung in Heimen und Internaten des Bundes, der Länder sowie Kirchen wurden oder in einer Pflegefamilie solche Erfahrungen machen mussten, können nun um eine monatliche Rente von 300 Euro ansuchen.

Voraussetzungen dafür sind, dass die Betroffenen bereits von einer Opferkommission einen Schadenersatz zuerkannt bekommen und das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht haben. Wer eine Invaliditätspension erhält oder wegen Arbeitsunfähigkeit Geldleistungen nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder bezieht, ist ebenso anspruchsberechtigt.

Rente auch nach Ablehnung möglich

In Österreich sind bisher rund 7.000 Personen von den diversen Opferschutzkommissionen mit Schadenersatzleistungen bedacht worden. Doch die Dunkelziffer der Betroffenen ist weitaus höher. Daher können sich auch jene, die keine Entschädigung erhalten haben, und vor allem jene, die sich noch nie gemeldet haben, um die Heimopferrente bewerben.

Die eingangs erwähnten, automatisch Anspruchsberechtigten können sich direkt an ihren Pensionsversicherungsträger oder im Falle von Mindestsicherungsleistungen an das Sozialministerium wenden. Sie müssen ihre Leidensgeschichte nicht noch einmal vortragen. Es genügt, das Antragsformular auszufüllen. Die nötigen Informationen zum jeweiligen Fall holen die Ämter eigenständig ein.

Für alle anderen ist die Rentenkommission der Volksanwaltschaft (VAW) zuständig. Dort können jene, deren Forderungen ursprünglich abgelehnt wurden, aber auch Personen, die sich noch nie an eine Opferschutzkommission gewandt haben, beim zuständigen Volksanwalt Günther Kräuter die Pension beantragen. Der verspricht, sein Möglichstes zu tun, um den Opfern zu ihrem Recht zu verhelfen: "Die VAW ist eine unabhängige und kritische Institution. Wir werden daher alles unternehmen, um diese wichtige Aufgabe im Sinne der Betroffenen zu erledigen."

Gesetz laufend verbessern

Just am 1. Juli feiert die VAW ihren 40. Geburtstag. Für Kräuter ein symbolisches Datum: "Es geht bei diesem Thema um weitreichende Fragen der Menschenwürde. Daher werden wir diesen Prozess laufend evaluieren und nicht mit Kritik und Verbesserungsvorschlägen sparen, wenn das nötig ist." Einen ersten Kritikpunkt nennt er bereits. So sind derzeit Opfer aus Krankenanstalten, wie etwa der Innsbrucker Kinderbeobachtungsstation oder dem Wiener Rosenhügel, nicht dezidiert im Rentengesetz enthalten. Dies müsse geändert werden, wie Kräuter schon im Parlament forderte.

Derzeit, so Kräuter, sei nicht einzuschätzen, wie viele Fälle bei der von ihm geleiteten Rentenkommission, die Empfehlungen an die Sozialversicherungsträger ausspricht, landen. "Es könnten bis zu 10.000 sein", so der Volksanwalt. Anträge müssen nicht am Stichtag 1. Juli eingebracht werden, sondern sie gelten bis Ende Juni 2018 rückwirkend.

Finanziert wird die Heimopferrente, die nicht als Einkommen gilt und unpfändbar ist, fürs Erste zu 100 Prozent durch den Bund. Eine Beteiligung der Länder von einer Million Euro jährlich soll ausverhandelt sein. Ob sich auch die Kirchen beteiligen, war bis Redaktionsschluss nicht zu erfahren. (Steffen Arora, 30.6.2017)