Wien – Gastronomen und Cafetiers bringt die Novelle der Gewerbeordnung eine Erleichterung, was das Verhalten ihrer Gäste vor dem Lokal betrifft. Bei Anzeigen von Anrainern hat die Behörde laut Wirtschaftskammer (WK) Wien nun mehr Spielraum bei den Konsequenzen. "Endlich hat die Regierung unsere langjährige Forderung nach Abänderung der Gewerbeordnung bei der Haftung der Tourismusbetriebe umgesetzt", freut sich Peter Dobcak, Fachgruppen-Obmann der Gastronomie.

Derzeit muss die Behörde bei Anzeigen die Sperrstunde vorverlegen. Die Änderung dieser Bestimmung in der Novelle sieht laut WK Wien nun vor, dass der Behörde ein Ermessensspielraum in ihrer Entscheidung bleibt. Außerdem sollen nun auch Sachverständige die Gesamtsituation beurteilen, bevor die Behörde eine Maßnahme setzt. Laut Sprecher Erich Plessberger tritt die Änderung am Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also vermutlich noch diesen Sommer. Ein genaues Datum lasse sich noch nicht festmachen.

"Die lang geforderte Änderung von einer Muss- zu einer Kann-Bestimmung bringt endlich eine Verbesserung für unsere Betriebe", zeigt sich Wolfgang Binder, Obmann der Fachgruppe Kaffeehäuser, zufrieden. Besonders mit Inkrafttreten des allgemeinen Rauchverbots im Mai 2018 hätte die Situation aus seiner Sicht noch verschärft. "Unsere Rolle soll ja nicht die des 'Aufpassers' unserer Gäste sein", betont Binder. (aha, 30.6.2017)