Wien – Der Nationalrat hat Mittwochmittag die Erhöhung der Forschungsprämie beschlossen. Sie wird ab dem 1. Jänner von zwölf auf 14 Prozent steigen. Zudem wird eine neue Form der betrieblichen Privatstiftung etabliert. In der Sache gab es dabei kaum Differenzen, doch schritt SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer zu einer heftigen Attacke auf Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP).

Anlass waren Aussagen Schellings vor einigen Tagen, wonach er angesichts des Wiener Defizits seine Budgetexperten quasi für Nachhilfe zur Verfügung stellen könnte. Das wollte Krainer, der auf der Liste der Wiener SPÖ kandidiert, nicht auf seiner Landespartei sitzen lassen.

Das rote Wien habe in 100 Jahren weniger Schulden gemacht als der Bund in einem Jahr: "Sie wollen jemandem Nachhilfe geben, das ist doch lächerlich." Schelling solle lieber auf Niederösterreich, seine Wahlheimat, schauen. Dort gebe es die doppelte Pro-Kopf-Verschuldung von Wien. Überdies habe er von Schelling auch kein Wort gehört, wie der heutige Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) als niederösterreichischer Finanzlandesrat hunderte Millionen Euro verspekuliert habe.

Schelling verzichtet auf Replik

Schelling verzichtete auf eine Replik. Der VP-Abgeordnete Andreas Zakostelsky zeigte sich über Krainers Ausführungen verwundert und führte sie auf die guten Umfragewerte von ÖVP-Chef Sebastian Kurz zurück.

Angesichts der schwierigen Situation der Trafikanten wird ab 2018 die Mindesthandelsspanne angehoben. Etabliert wird eine neue Form der betrieblichen Privatstiftung – die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung. Diese soll der Weitergabe von Aktien der betroffenen Unternehmen an die Mitarbeiter dienen. Aktien in Höhe von bis zu 4.500 Euro sollen steuer- und sozialversicherungsfrei an die Beschäftigten übertragen werden können. Dieser steuerliche Vorteil in Form eines Freibetrags gilt, wenn die Aktien bis zum Ende des Dienstverhältnisses in der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verbleiben.

Auch die Bildung schaffte es in die Finanzdebatte, nämlich indem die Förderung des so genannten Bildungskompass genehmigt wurde. Erprobt wird dieses Instrument in Oberösterreich. Zur Abdeckung des Aufwandes wird dem Land ein Zuschuss in der Höhe von 164.000 Euro zur Verfügung gestellt. In Oberösterreich erprobt werden soll der Bildungskompass. Dieser soll als einheitliches Qualitätsinstrument in der Elementarpädagogik Stärken und Potenziale der Kinder dokumentieren und den Übergang in die Volksschule erleichtern.

Auch Datenschutznovelle beschlossen

er Nationalrat hat eine von der EU vorgegebene Novellierung des Datenschutzgesetzes beschlossen. Zustimmung kam nur von der Koalition. Die Opposition beklagte vor allem die überstürzte Vorgangsweise, sei doch der Gesetzesentwurf schon eingebracht worden, als noch nicht einmal die Begutachtung zu Ende gegangen war. Direkt in der Datenschutz-Grundverordnung geregelt sind etwa die Pflicht zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten und zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, wobei die Bestimmungen sowohl die öffentliche Hand als auch den privaten Sektor betreffen.

Demnach müssen etwa öffentliche Behörden und Stellen, die Datenverarbeitungen durchführen, sowie Unternehmen, in denen Datenverarbeitungen zur Kerntätigkeit zählen, in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten benennen. Was die Datenschutz-Folgenabschätzungen betrifft, kann die Datenschutzbehörde zur Unterstützung von Unternehmen Positiv- bzw. Negativ-Listen erstellen. Damit soll ersichtlich werden, bei welchen Datenverarbeitungen eine derartige Folgenabschätzung jedenfalls erforderlich ist und in welchen Fällen eine solche als nicht nötig erachtet wird.

Die Datenschutzbehörde wird künftig sowohl als Aufsichtsbehörde gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung als auch als Aufsichtsbehörde gemäß der EU-Datenschutz-Richtlinie zur Inneren Sicherheit fungieren. In diesem Sinn wird ihr auch die Einhebung von Geldbußen für Verstöße gegen die EU-Verordnung obliegen. Die Strafen für Unternehmen richten sich zum Teil nach dem Umsatz und können, je nach Schwere des Vergehens, bis zu mehreren Millionen Euro betragen. Spezielle Verwaltungsstrafen sieht das Gesetz bei Verstößen gegen das Datengeheimnis sowie gegen die besonderen Bestimmungen zu Bildverarbeitungen und anderen spezifischen Datenverarbeitungen vor.

Sie sollen dann zur Anwendung kommen, wenn die Datenschutz-Grundverordnung oder andere nationale Verwaltungsstrafbestimmungen nicht greifen. Demnach drohen Personen, die sich vorsätzlich widerrechtlichen Zugang zu Daten verschaffen oder ihnen anvertraute Daten unberechtigt weiterleiten oder unzulässige Videoaufzeichnungen machen, Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.

Bürgerkarte wird aufgewertet

Auch die Bürgerkarte wird aufgewertet. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen hat der Nationalrat Donnerstagnachmittag mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Neos vereinbart. Der neue elektronische Identitätsnachweis (E-ID) wird deutlich mehr Einsatzmöglichkeiten haben.

Zudem erhält ihn jeder bei der Passbeantragung, wenn er sich nicht aktiv dagegen ausspricht. Künftig wird es möglich sein, unter Einsatz des elektronischen Identitätsnachweises nicht nur die Kernidentitätsdaten (Vorname, Familienname, Geburtsdatum), sondern auch Daten aus behördlichen Registern zu übermitteln. Das betrifft beispielsweise Führerschein-und Meldedaten oder Staatsbürgerschaftsnachweise.

Um eine eindeutige Identifizierung zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern, wird die Registrierung eines E-ID ausschließlich bei den Passbehörden bzw. bei gemäß dem Passgesetz ermächtigen Gemeinden und Landespolizeidirektionen möglich sein. Gleichzeitig ist vorgesehen, bei der Beantragung eines Reisepasses automatisch auch gleich einen E-ID für die betreffende Person zu erstellen, wenn das nicht ausdrücklich abgelehnt wird.

Im Zuge der Registrierung werden unter anderem Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Zustelladresse, das Lichtbild und der Identitätscode sowie gegebenenfalls auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse gespeichert, wobei eine Mobil-Telefonnummer Voraussetzung ist, um den E-ID wie bei der derzeitigen Handy-Signatur zu verwenden. Welche Daten jeweils an Dritte weitergeleitet werden, liegt in der Entscheidung des Betroffenen (APA, 29.6.2017)