Bild nicht mehr verfügbar.

Wer Whatsapp nutzt muss laut einem deutschen Gericht alle Kontakte auf seinem Smartphone um Erlaubnis der Datenweitergabe fragen.

Foto: AP Photo/Patrick Sison
Foto: APA

Whatsapp-Nutzer, die ihr Adressbuch mit der App abgleichen, müssten eigentlich die Erlaubnis jeder einzelnen Kontaktperson einholen. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts in Bad Hersfeld vom Mai hervor, wie nun mehrere deutsche Seiten berichten. Betroffene Personen könnten Whatsapp-Nutzer ohne Einverständniserklärung kostenpflichtig abmahnen.

Eltern müssen Handy-Nutzung der Kinder beaufsichtigen

Konkret geht in dem Gerichtsbeschluss um die "Pflicht zur elterlichen Aufsicht, Kontrolle und Gefahren-Abwendung bei digitalen 'smarten' Medien". So entschied das Amtsgericht, dass Eltern die Smartphone-Nutzung ihrer Kinder bis zu deren Volljährigkeit beaufsichtigen müssen.

Zu Whatsapp hält das Gericht fest, dass der Dienst fortlaufend Daten von allen Smartphone-Kontakten abrufe. "Wer durch seine Nutzung von ‚Whatsapp‘ diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden", heißt es in dem Beschluss.

Bei Minderjährigen bedeutet das, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung aller Kontakte einholen müssen. (red, 26.6.2017)