Wien – Die Ermittlungsschritte rund um den Motorbootunfall auf dem Wörthersee, bei dem am 2. Juni ein Kremser Bauunternehmer ums Leben gekommen ist, dauern länger als ursprünglich kolportiert. In der Causa untersuchen Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt und Kärntner Landeskriminalamt. Die Justiz verdächtigt einen Ex-ORF-Manager, der das Boot in alkoholisiertem Zustand (1,2 Promille) gelenkt hat, und einen "Vertrauensmann" des Bootseigners der fahrlässigen Tötung. Im Fall des Lenkers geht es wegen dessen Alkoholisierung um "fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" (§ 81 StGB) mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Freiheitsentzug. DER STANDARD betont, dass für alle die Unschuldsvermutung gilt.

"Länger als gedacht"

Den Obduktionsbericht hatte die StA Klagenfurt ursprünglich für Ende dieser Woche erwartet – bis zu dessen Vorliegen wird es nun aber länger dauern. "Wir dachten zunächst, dass es schneller geht", erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Es heißt, das gerichtsmedizinische Gutachten werde frühestens in rund zwei Wochen auf dem Tisch sein.

Der Gutachter muss die genaue Todesursache klären, und zu diesem Zweck brauche und verlange der Mediziner alle Unterlagen aus dem Ermittlungsakt, erklärt die Sprecherin der Behörde. Also etwa die Protokolle der Zeugen- und Beschuldigteneinvernahmen und den Abschlussbericht der Polizei. Letzterer liege aber noch nicht vor, so die StA Klagenfurt. Dass dem Gutachter alle Akten zur Verfügung gestellt werden, sei das übliche Procedere – jeder Gutachter müsse sich ein "genaues Bild machen können, um zu wissen, worum es geht". Der Arzt müsse "alle Umstände kennen, damit er Verletzungen zuordnen kann".

Ergänzungsauftrag

Zudem hat die Staatsanwaltschaft dem in der Sache tätigen technischen Gutachter einen Ergänzungsauftrag erteilt. Er hatte bereits Ende der Vorwoche ein "Kurzgutachten" (StA) zum Zustand des Bootes abgegeben und ein technisches Gebrechen ausgeschlossen. "Das Boot war okay", fasst das die Behördensprecherin zusammen. Nun müsse der Experte im Auftrag der Behörde weitere Recherchen anstellen und habe dafür sechs Wochen Zeit eingeräumt bekommen. Der Experte müsse nach seiner Kurzexpertise "technisch feststellen, wie der Unfall entstanden ist". Details zum Ergänzungsauftrag nannte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft aber nicht.

Wie berichtet, wird der Lenker von Zeugen und Mitbeschuldigtem bezüglich seines Fahrstils belastet. Er selbst bestreitet, zu wild gefahren zu sein oder nach dem Über-bordgehen seines Freundes Fehler gemacht zu haben. Das Opfer konnte erst einen Tag nach dem Unfall geborgen werden.

Der Rechtsanwalt des beschuldigten Motorbootlenkers will derzeit zu alledem keinen Kommentar abgeben. (Renate Graber, 23.6.2017)