Wien – Die Hauptversammlung (HV) der Flughafen Wien AG im Mai 2016 hat mitbewirkt, dass sich Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) mit den "Auskunftspflichten in öffentlich beherrschten Aktiengesellschaften gegenüber privaten Minderheitsaktionären" beschäftigen muss. Um das Thema dreht sich eine parlamentarische Anfrage, die FP-Abgeordnete um Harald Stefan eingebracht haben.

Sie meinen, das Aktiengesetz berücksichtige nicht die Informationsbedürfnisse privater Kleinaktionäre, die an teilstaatlichen Unternehmen beteiligt sind. Die hätten "besondere Bedürfnisse gegenüber dem übermächtigen staatlichen Großaktionär", auch die breite Öffentlichkeit habe "Interesse an der Verwaltung öffentlicher Gelder, auch dort, wo Steuergelder in Kapitalgesellschaften investiert werden".

Änderungen im Aktiengesetz

Als ein Beispiel dient ihnen die Frage einer Aktionärin in der HV 2016, die vom Flughafen-Vorstand habe wissen wollen, "ob die AG Rückstellungen von 150 Millionen Euro im Zusammenhang mit einer Klage gebildet hat". Der Vorstand habe das "teilweise gar nicht und möglicherweise sogar unrichtig beantwortet", so die Abgeordneten, "die vertretenen Hauptaktionäre NÖ und Wien hatten scheinbar kein Interesse an dieser Auskunft".

Wie berichtet, geht es um die Klage von Ex-Flughafen-Mieter Rakesh Sardana. Die FPÖ will nun wissen, ob der Minister Änderungen im Aktiengesetz plant, um das Fragerecht jedenfalls von Minderheitsaktionären in von der öffentlichen Hand beherrschten Unternehmen zu stärken.

Flughafen bestreitet Vorwurf

Und was sagt die Flughafen Wien AG dazu? Der "Vorwurf ist in jeder Hinsicht falsch und widerspricht dem tatsächlichen Verlauf der HV. Die Anfrage (der Aktionärin, Anm.) wurde ordnungsgemäß (...) beantwortet. Es dürfen keine Rückstellungen gebildet werden, weil diese Klage jeder Grundlage entbehrt."

Das von den Abgeordneten genannte Beispiel hält die Flughafen Wien AG laut schriftlicher Stellungnahme für "völlig absurde Chuzpe, da die Fragestellerin, Rechtsanwältin Pöchinger (Ulrike, Anm.), vorab in einer Presseaussendung bekanntgegeben hat, welche Fragen sie (...) stellen wird. Tatsächlich hat sie diese Fragen (...) überwiegend gar nicht gestellt und die HV bereits vor der Beantwortung jener wenigen Fragen, die sie (...) tatsächlich gestellt hat, wieder verlassen." Gegen die Anwältin werde man "eine Disziplinaranzeige einbringen". (gra, 23.6.2017)