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Helmut Elsner im Dezember 2015.

Foto: Reuters/Bader

Wien – In der Causa Bawag sind noch immer Baustellen offen. Eine, der erstinstanzliche Freispruch von Bawag-Exchef Helmut Elsner vom Betrugsvorwurf, dürfte nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) beendet sein. In der Sache ging es um die Pensionsabfindung von 6,8 Mio. Euro, die Elsner 2000 bekommen und die ihm eine Betrugsanklage eingetragen hatte. Im Dezember 2015 wurde Elsner in erster Instanz freigesprochen, Subsidiaranklägerin Bawag brachte Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch ein. Das Gericht wies dieses Rechtsmittel aber zurück, dagegen erhob die Bawag Beschwerde beim OGH.

Dessen Beraterin, die Generalprokuratur, hat sich in ihrem Croquis dafür ausgesprochen, die Beschwerde der Bawag abzuweisen, die Antragstellung habe nicht der Strafprozessordnung entsprochen. Das bestätigt ein Sprecher der Behörde. Laut Informationen des STANDARD hat sich der OGH dem angeschlossen und die Beschwerde abgewiesen. Diesfalls ist der Freispruch Elsners rechtskräftig. Der OGH gibt keine Stellungnahme, seine Entscheidung sei noch nicht zugestellt worden.

Die Bawag will zehn Millionen Euro von Elsner zurückholen, zuletzt hat sie seine Stiftung Gambit in die Insolvenz geschickt. Der Stiftung gehören Elsners Villa in Südfrankreich, die aus der Pensionsabfindung finanziert wurde, sowie jenes Geld, das nach dem Kauf noch übriggeblieben ist. (gra, 17.6.2017)