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Heron-Drohne (Archivbild)

Foto: APA/EPA/ISRAEL AEROSPACE INDUSTRIES

Berlin – Die geplante Ausrüstung der deutschen Bundeswehr mit Kampfdrohnen ist einem Zeitungsbericht zufolge wegen rechtlicher Probleme ernsthaft infrage gestellt. Nach Informationen der Bild-Zeitung (Freitag) geht die US-Rüstungsfirma General Atomics gerichtlich gegen die Vergabe des wichtigen Rüstungsvorhabens an den israelischen Konkurrenten IAI vor.

General Atomics habe am Mittwochabend beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine Anhörungsrüge zu einer abgewiesenen Wettbewerbsklage eingereicht. General Atomics beklage die Intransparenz bei dem Auswahlverfahren und erwäge deswegen sogar eine Klage vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht, berichtete die Zeitung. Der Drohnen-Hersteller hatte bei der Vergabe des Auftrags Anfang 2016 das Nachsehen gegen IAI.

Ursprünglich sollte der Verteidigungsausschuss des Bundestags kommenden Mittwoch über das Drohnen-Geschäft abstimmen. Im Sommer sollte der Vertrag dann unterschrieben werden. Geplant war, fünf Kampfdrohnen vom Typ Heron TP anzumieten, um die Zeit zu überbrücken, bis ein europäisches Konkurrenzprodukt entwickelt ist.

Kritik am Auswahlverfahren äußerte auch die Opposition im Bundestag. "Das Verteidigungsministerium hat es versäumt, vergleichbare Angebot einzuholen", sagte Tobias Lindner, Verteidigungsexperte der Grünen, zu "Bild".

Das Verteidigungsministerium rechtfertigte dagegen seine Entscheidung. "Der eingeschlagene Weg – Heron TP zu leasen – ist der wirtschaftliche", zitierte "Bild" einen Sprecher. (APA, 16.6.2017)