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Das Geschäftsmodell von Uber liegt den traditionellen Personenbeförderern schwer im Magen.

Foto: Reuters/Kai Pfaffenbach

Wien – Die Taxibranche und der US-Fahrdienstvermittler Uber fechten in vielen Ländern Sträuße aus. Es geht um unterschiedliche Ansichten über Rechte und Pflichten, die auf unterschiedlichen Geschäftsmodellen basieren. Während Taxler eine Lizenz brauchen, womit Ausbildung, Beförderungspflicht und vorgegebene Tarife verbunden sind, sieht sich Uber nur als Online-Vermittler. Uber-Fahrer verfügen über keine Taxilizenz, sondern agieren hierzulande als Mietwagen-Unternehmer. Die Tarife können damit frei gestaltet werden, darüber hinaus braucht ein Fahrer keine Ausbildung.

Nun haben zwei Wiener Taxiunternehmer einen unter der Flagge von Uber fahrenden Mietwagen-Unternehmer beim Handelsgericht Wien geklagt und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Argument: Mietwagen hätten eine Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte, die nicht eingehalten werde. Mit der von Uber angebotenen Smartphone-App werden Personenbeförderungsfahrten direkt auf das Handy eines Fahrers vermittelt. Diese Fahrten werden in Wien großteils von Mietwagen-Unternehmern durchgeführt.

Saftige Strafen drohen

Da die Bestellungen direkt auf den Smartphones der Fahrer eingehen und die Fahrer nach Auftragsbeendigung nicht zur Betriebsstätte zurückkehren, wird nach Ansicht des Gerichts die Wiener Taxi- und Mietwagen-Landesbetriebsordnung verletzt. Jede Fahrt, die über die App direkt beim Fahrer bestellt wird, stellt demnach eine illegale Bestellung und Fahrt dar. Unternehmer, deren Fahrer sich nicht daran halten, droht pro Verstoß eine Strafzahlung von bis zu 100.000 Euro. Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100, kommentiert das so: "Gleiche Spielregeln für alle sind wichtig."

Für Dieter Heine, Rechtsanwalt der Kläger, hat das Urteil weitreichende Folgen, denn damit seien sämtliche unter der Uber-Flagge getätigten Fahrten nicht gesetzeskonform. Laut Heine bleibt das Thema auf dem Tapet, weitere Klagen sollen eingebracht werden.

In Wien stehen dem Konzern ohnehin härtere Zeiten bevor. Im April ging eine Verordnung in Begutachtung, die strengere Regeln für das Mietwagengewerbe vorsieht. Demnach müssen Anbieter künftig dieselben Qualitätsanforderungen wie Taxis erfüllen und Mietwagenbetreiber bei der Anmeldung so wie Taxis einen Bescheid der Zulassungsbehörde vorweisen, der festhält, dass das Fahrzeug gewissen Qualitätskriterien entspricht. Die Verordnung soll am 1. Jänner 2018 in Kraft treten. (rebu, 9.6.2017)