Das Bluntautal ist ein sechs Kilometer langes und sehr wasserreiches Tal.

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Es beherbergt zahlreiche Tierarten, darunter auch den Rotfuchs.

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Salzburg – Das grünblaue Wasser des Bluntausees glitzert in der Sonne. Die Bäume und die Felswände des Göllstocks spiegeln sich im klaren Wasser. Das etwa sechs Kilometer lange Bluntautal bei Golling ist ein beliebtes Naherholungsgebiet und Ausflugsziel in Salzburg. Das Tal steht seit den 80er-Jahren unter Naturschutz. Nun sollen der Lebensraum und die Artenvielfalt dort als Natura-2000-Gebiet geschützt werden.

Doch die Grundstücksbesitzer sträuben sich. Sie befürchten, dass sie bei der Bewirtschaftung eingeschränkt werden könnten. Ohne Grund, meint das Land. "Für die Bewirtschaftung ändert sich im Bluntautal nichts", heißt es aus dem Büro von Umweltlandesrätin Astrid Rössler (Grüne). Denn das Tal sei ja bereits geschützt.

Die Bewirtschaftung ist meist der Hauptdiskussionspunkt bei Naturschutzgebieten. Beim Land bemüht man sich um eine Einigung. Denn laut Salzburger Umweltschutzgesetz müsse die Ausweisung neuer Gebiete im Einverständnis mit den Grundeigentümern erfolgen.

Das sei auch der Grund, warum es so lange dauert, neue Gebiete zu bestimmen, heißt es aus Rösslers Büro. Es müssten eben Bauern, Interessenvertreter, Politiker und Naturschutzverbände unter einen Hut gebracht werden. Dafür hätte die Kultivierung des Schutzgebietes dann eine andere Qualität, weil nach einer Einigung die Flächen von den betroffenen Eigentümern auch richtig behandelt werden würden.

Österreich droht Strafzahlung

Mit dem europaweiten Schutzgebietsnetz Natura 2000 sollen die natürlichen Lebensräume für Tiere und Pflanzen und dadurch auch die Artenvielfalt dauerhaft gesichert werden. Österreich hat bisher 219 Gebiete für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 nominiert. Dies entspricht einem Flächenanteil von rund 15 Prozent der gesamten Staatsfläche. 80 neue Schutzgebiete hat Österreich im Vorjahr gemeldet. Das reicht der EU-Umweltkommission aber nicht. Sie verlangt in einer umfassenden Beurteilung zusätzliche Natura-2000-Schutzgebiete.

Die EU hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Säumig ist Österreich schon lange. Das erste Mahnschreiben der EU-Kommission kam am 30. Mai 2013. Es steht eine EU-Klage und letztlich eine Verurteilung Österreichs mit Zusatzkosten von bis zu 60 Millionen Euro im Raum.

Die Naturschutzreferenten von sieben Bundesländern – Niederösterreich und die Steiermark sind nicht dabei – bemühen sich nun, ein Gespräch mit dem EU-Umweltkommissar Karminu Vella zu fixieren. Dort solle die weitere Vorgehensweise zur Ausweisung von Gebieten besprochen werden.

In einem Schreiben von EU-Umweltgeneraldirektor Frank Vassen vom Februar sind rund 700 Gebiete aufgelistet, die für eine Natura-2000-Ausweisung infrage kommen könnten.

In Salzburg wurden in den vergangenen zwei Jahren 19 neue Gebiete ausgewiesen. Neun weitere stehen auf der Wunschliste von Umweltlandesrätin Astrid Rössler. Darunter etwa die Unkener Bergmähwiesen, wo es noch keine Einigung mit den Grundstückseigentümern gibt. In Tirol sind die Ischgler Täler des Piz Val Gronda seit Jahren in Diskussion.

Bundesweite Koordinierung

Der österreichische Forstverein beklagt die Verunsicherung durch die Natura-2000-Umsetzung. Die bisher überwiegend von Konsens geprägte Naturschutzpolitik werde durch die Art der hoheitlichen, föderalen Umsetzung in mehreren Bundesländern konterkariert, kritisiert Johannes Wohlmacher, Präsident des Forstvereins. Wohlmacher fordert in einem Positionspapier mehr Information und Einbindung der Bewirtschafter.

Der österreichische Forstverein und der Umweltdachverband fordern, dass die Umsetzung von Natura 2000 bundesweit koordiniert werden müsse. Naturschutz fällt derzeit in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Bundesländer. Der Dachverband fordert ein einheitliches Bundesrahmennaturschutzgesetz für alle Bundesländer. "Zudem ist transparente Kommunikation gegenüber den Grundeigentümern für die Umsetzung, an der die Bewirtschafter maßgeblich beteiligt sein sollen, unumgänglich", betont der Präsident des Umweltdachverbandes Franz Maier.

Von einer bundesweiten Koordinierung hält man in Salzburg freilich wenig. Ein bundesweites Gesetz schwäche den Naturschutz mehr, als ihn zu stärken. Es gebe die Neigung, dass dieses Gesetz auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zusammengedampft werde. Das Salzburger Gesetz etwa sei relativ streng und würde hinter die Standards zurückfallen, heißt es vonseiten Rösslers.

Entschädigungen geplant

In anderen Bundesländern wurden bei den Naturschutzgesetzen vor kurzem nachgebessert. In Kärnten sieht die geplante Novelle Entschädigungen für Grundstückbesitzer von Natura-2000-Gebiete vor. Das Land soll künftig den Einnahmeverlust ersetzen, wenn die Bewirtschaftung eingeschränkt werden muss. Dieser Passus ist auch in Salzburg bereits im Gesetz verankert.

In Vorarlberg wurden die 39 Europaschutzgebiete in fünf Regionen eingeteilt. Jede Region erhält einen Regionsmanager. "Wir wollen die Natura-2000-Gebiete nicht unter eine Käseglocke stellen", sagt der Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne). "Die Menschen sollen sich in den sensiblen Regionen aufhalten können, aber nach bestimmten Regeln."(Stefanie Ruep, 4.6.2017)