Salzburg – Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ), der sich ab nächster Woche mit weiteren sechs Angeklagten wegen Untreue in der Causa Salzburger Finanzskandal vor Gericht verantworten muss, hat am Donnerstag vor Medienvertretern erneut seine Unschuld beteuert. Er habe ein reines Gewissen und werde sich den Fragen des Gerichtes stellen, sagte sein Anwalt Walter Müller.

In dem bis 28. Juli anberaumten dritten Finanzskandal-Strafprozess werden sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte beleuchtet, die das Land zum Übertragungszeitpunkt am 11. September 2007 laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ohne entgeltliche Gegenleistung von der Stadt übernommen hat. Dadurch sei dem Land ein Schaden von rund 4,9 Millionen Euro entstanden.

Auch Leiter der Finanzabteilung beschuldigt

Beschuldigt sind neben dem Bürgermeister der ehemalige Finanzreferent des Landes, Ex-Landeshauptmannstellvertreter Othmar Raus (SPÖ), weiters der heutige Magistratsdirektor (er war damals Sekretär im Büro von Schaden), der ehemalige Leiter der Finanzabteilung des Landes, Hofrat Eduard Paulus, der städtische Finanzdirektor (damals Sachbearbeiter in der städtischen Finanzabteilung) sowie die ehemalige Budgetreferatsleiterin des Landes, Monika Rathgeber, und ihr damaliger Mitarbeiter im Referat.

Der Stadtchef und sein Anwalt wiesen abermals einen vorsätzlichen oder auch nur bedingten Schädigungsvorsatz zurück. Bürgermeister Schaden sagte, er sei froh, dass er nach vier Jahren Ermittlungen endlich vor einem unabhängigen Gericht aussagen könne und Gelegenheit habe, seine Handlungen begründen und darlegen zu können. "Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Übertragung von Zinstauschgeschäften der Stadt Salzburg an das Land Salzburg eine für beide Seiten vernünftige und sinnvolle Entscheidung ist."

"Sinnvoller Vorgang"

Niemand habe damit gerechnet, dass durch die Übernahme der Swaps dem Land ein Schaden zugefügt werde, erklärte Rechtsanwalt Müller. "Für Dr. Schaden war die Übertragung der Zinstauschgeschäfte ein vernünftiger und für beide Seiten sinnvoller Vorgang, den er mit seiner Unterschrift auch bestätigt hat." Die Übernahme sei allerdings zwischen den Abteilungen des Landes und der Stadt besprochen worden.

Der Bürgermeister hat es laut Müller ausgeschlossen, dass Finanzreferent Raus oder seine Finanzexperten so einer Übertragung zugestimmt hätten, wenn sie damit das Land Salzburg geschädigt hätten. "Othmar Raus ist ein guter Freund von mir, aber geschenkt hat er mir nichts", betonte Schaden. Der Bürgermeister sei weder in die Entscheidungsfindung eingebunden gewesen noch habe es eine politische Vereinbarung zwischen Schaden und Raus gegeben, entgegnete sein Verteidiger dem Anklage-Vorwurf.

Am Rande einer Kulturveranstaltung in der ersten Augustwoche 2007 hätten Schaden und Raus darüber gesprochen, dass sich die Fachabteilungen austauschen sollten, erklärte Müller. "Die Entscheidung, die Zinstauschgeschäfte zu übernehmen, ist aber auf Expertenebene des Landes gefallen." Die Finanzabteilung des Landes habe negative Auswirkungen für ihr eigenes Portfolio befürchtet, falls die Stadt Salzburg die Banken vielleicht klagen würde.

Rechtsanwalt Müller konnte auch bei der Hauptbeschuldigten Rathgeber keinen Befugnismissbrauch feststellen. Beitragstäterschaft zur Untreue setze auf der subjektiven Tatseite aber voraus, dass der betreffende Täter einen vorsätzlichen Befugnismissbrauch durch den im besonderen Verpflichtungsverhältnis stehenden Mitwirkenden für gewiss hält, zitierte der Verteidiger ein OGH-Urteil.

Rechtsgutachten würden zudem untermauern, dass die von der WKStA behaupteten negativen Barwerte für die Berechnung eines allfälligen Schadens irrelevant seien und nicht die eigentlichen Verkehrswerte darstellen würden, erläuterte der Verteidiger. Es handle sich nur um "tagesbezogene Momentaufnahmen". Laut einem Gutachten von Kurt Schmoller von der Universität Salzburg erfolge die strafrechtsrelevante Beurteilung eines Swaps grundsätzlich durch die Ermittlung des Marktwertes, so Müller. "Dieser orientiert sich an den Wiederbeschaffungskosten eines solchen Swaps und ist deshalb nicht notwendigerweise mit dem finanzmathematisch zu berechnenden Barwert identisch."

Finanzexperte: 370.000 Euro Schaden

Ein Finanzexperte der WKStA habe zudem in seiner Expertise vom 13. März 2014 für Ende Mai 2012 einen Schaden von 368.981 Euro errechnet. Ohne dem Abzug von 986.000 Euro, die durch ein Restrukturierungsgeschäft erwirtschaftet worden seien, wäre dem Land mit Ende Mai 2012 durch die übernommenen Swaps "ein Gewinn von über 617.000 Euro" entstanden. "In der Anklageschrift wurde darauf nicht eingegangen", monierte Müller. Wenn die beiden Hauptbeschuldigten in dem Verfahren, Rathgeber und ihr Mitarbeiter, freigesprochen werden, müssten auch alle anderen Angeklagten freigesprochen werden, sagte Müller. Während des laufenden Prozesses wolle der Bürgermeister gegenüber den Medien keine Stellungnahme mehr zur Causa abgeben. (APA, 1.6.2017)