Herbert Haupt mit Nilpferd, beide ohne braune Ratten.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Straßburg – 14 Jahre danach dürfte die Causa "braune Ratten" nun endgültig beigelegt sein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage des ehemaligen Vizekanzlers Herbert Haupt (FPÖ) gegen die Republik am Donnerstag als in allen Punkten unbegründet zurückgewiesen.

Anlass des jahrelangen Rechtsstreits war ein Satirebeitrag des Privatsenders ATV im Jahr 2003. Darin wurde scherzhaft behauptet, Haupt habe mit dem Paten-Nilpferd im Tiergarten Schönbrunn unter anderem gemeinsam, dass es in beider Umfeld von "braunen Ratten" wimmle. Der damalige Sozialminister stieß sich daran.

Privatleben, Besitz, faires Verfahren

ATV war damals auch in zweiter Instanz zu einer Strafzahlung verurteilt worden, nach einer Beschwerde des Senders beim EGMR kam es aber zu einer "außerordentlichen Wiederaufnahme" durch den Obersten Gerichtshof – der das Urteil aufhob.

Genau deswegen klagte Haupt dann die Republik. Er sah seine Rechte auf Privatleben, Besitz und ein faires Verfahren gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention verletzt. Mit seinem Spruch vom Donnerstag wies das Menschenrechtsgericht die Klage als unbegründet ("manifestly ill-founded") zurück. (red, 1.6.2017)