Wien – Martina Krainz, Vorsitzende des Schöffensenates im Prozess gegen Ferdi B., kennt sich im Rotlicht-Millieu aus. "Warum nehmen Sie 100 Euro von der Dame? Normalerweise bekommt man von einer Prostituierten kein Geld", erklärt sie dem 35-jährigen Angeklagten. Der behauptet, dass ihm unter anderem genau das passiert sei und er ganz sicher kein Vergewaltiger ist.

Es geht um eine Geschichte, die sich am 5. Juli 2016 ereignet hat. Die auf den Angaben des Opfers beruhende Version des Staatsanwalts klingt durchaus stringent. Eine Escortdame habe auf der Straße auf den Fahrer der Agentur gewartet. Ein Auto sei stehen geblieben und sie eingestiegen.

Ihr kamen doch Zweifel, ob es der richtige Wagen ist, daher rief sie in der Agentur an, um nachzufragen. Plötzlich habe ihr der Lenker das Handy aus der Hand gerissen und aus dem Fenster geschmissen und ihr 100 Euro weggenommen. Dann habe B. sie während der Fahrt mit vorgehaltenem Messer gezwungen, ihn oral zu befriedigen. Als er auf der Autobahn vor einer Baustelle langsamer wurde, konnte sie aus dem rollenden Fahrzeug springen.

Zufallsbegegnung auf der Straße

Der zweifache Vater kann sich diese Darstellung gar nicht erklären, in Wahrheit sei eigentlich er das Opfer. Es sei gegen Mitternacht gewesen, sein Sexualtrieb habe sich geregt. "Ich wollte eine Begleitdame suchen. Sie stand im zweiten Bezirk vor einem Hotel, lächelte mich an und ist dann eingestiegen."

Dann geschah Überraschendes: "Sie hat mir dann gleich 100 Euro in die Hand gedrückt." – "Und da haben Sie sich nichts dabei gedacht?", wundert sich Krainz. "Ich habe mir gedacht, vielleicht soll ich es wechseln, für einen Automaten", lautet B.s Antwort. Jedenfalls wollte er mit ihr in ein Hotel in Floridsdorf fahren. Von dem er weder Namen noch Adresse kennt. "Ich weiß, wo es liegt, da ich dort auf Baustellen war", lautet seine Erklärung für die Auswahl.

"Ich bin dann aber draufgekommen, dass sie nur Englisch spricht", erzählt der Angeklagte weiter. "Und wie haben Sie sich gedacht, dass Sie sich dann etwas ausmachen können?", bohrt die Vorsitzende nach, erhält aber keine schlüssige Antwort.

Angst vor Raubüberfall

Dafür erklärt der Unbescholtene, warum er das Mobiltelefon der Frau aus dem Fenster geschmissen hat. Sie habe nämlich während der Fahrt zu telefonieren begonnen. "Ich habe verstanden, dass sie von einem Skoda gesprochen hat. Und sie hat sich umgedreht. Da bin ich in Panik geraten und habe geglaubt, ich werde verfolgt." Später präzisiert er: "Ich hatte Angst, dass sie mich ausrauben will."

Was etwas seltsam ist, denn B. behauptet, die Frau habe ihm nicht nur die 100 Euro, sondern auch das Telefon gegeben. "Da war eine Frau dran, die auch kein Deutsch sprach. Da habe ich dann aus Panik das Handy hinausgeschmissen."

Mittlerweile fuhr man schon auf der Autobahn, die Frau schrie. "Ich wollte bei einer Baustelle stehen bleiben und sie hinauslassen. Plötzlich hat sie die Tür aufgerissen und ist hinausgesprungen." – "Wenn Sie so Angst hatten und sie loswerden wollten – warum haben Sie die Frau nicht auf einer normalen Straße hinausgeschmissen?", fragt Krainz nach. Und erhält neuerlich keine schlüssige Erklärung.

Keine Anzeige bei Polizei

Noch etwas interessiert die Vorsitzende: "Warum haben Sie nicht die Polizei gerufen? Sie hatten ja Angst?" – "Ich bin erschrocken nach Hause gefahren." – "Und haben Sie in den Tagen darauf nicht daran gedacht, das anzuzeigen?" – "Nein, das hätte ja keinen Sinn gehabt."

Allerdings kam die Polizei zu ihm. Bei der Vernehmung machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. "Warum?", will Krainz wissen. "Weil ich mit dem Ganzen nichts zu tun haben wollte. Ich wusste nicht, was ich sagen soll." – "Aber Sie hatten ja sogar Ihren Anwalt dabei. Haben Sie das vorher nicht besprochen?" – "Ich hatte wieder die Panik."

Da das Opfer nicht kommt, muss das Verfahren schließlich vertagt werden. (Michael Möseneder, 1.6.2017)