Wien – Die Einnahmen aus Finanzstrafverfahren haben sich 2016 wieder auf normalem Niveau eingependelt. Die Summe der festgesetzten Strafen betrug laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung 85,7 Millionen Euro. 2015 waren die Einnahmen auf 675,9 Millionen Euro hochgeschnellt, weil einige Großverfahren abgeschlossen wurden. In den vergangenen sieben Jahren nahm der Fiskus durchschnittlich 178 Millionen Euro ein.

Die Zahl der Verfahren liegt seit 2010 konstant im hohen vierstelligen Bereich. 2016 waren es mit 8.456 Fällen etwas weniger als in den Jahren zuvor. 2015 wurden 995 verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren eingestellt, 2016 waren es 1301, teilte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) auf Anfrage des Nationalratsabgeordneten Kai Jan Krainer (SPÖ) mit. Von den 7.674 eingelangten Selbstanzeigen hatten 6.933 eine strafbefreiende Wirkung.

Eine Aufschlüsselung der Strafen nach Delikten gibt es mangels elektronisch auswertbarer statistischer Daten nicht. Vom Finanzstrafgesetz umfasst sind unter anderem Abgabenbetrug, Steuerhinterziehung, Schmuggel oder Zollvergehen. (APA, 30.5.2017)