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Die Frankenkredite haben sich für viele Anleger vom Zinsvorteil in einen Schadensfall verwandelt. Nun gibt es mehrere richtungsweisende Urteile, auf die sich Konsumenten stützen können.

Foto: dpa/Oliver Berg

Wien – Der 15. Jänner 2015 war für viele Franken-Kreditnehmer ein schwarzer Tag. An diesem Tag hob die Schweizer Nationalbank (SNB) die Eurokurs-Untergrenze von 1,20 zum Franken auf. Die Folge: Der Kurs stürzte ab. Viele Anleger hatten als Schutz vor großen Verlusten zwar ein sogenanntes Stop-Loss-Limit gesetzt. Dieses löst beim Erreichen eines vereinbarten Grenzwerts den Verkauf aus. Viele Anleger mussten dabei aber lernen, dass eben nur der Verkauf ausgelöst wird und es keine Garantie dafür gibt, dass der Deal zum vereinbarten Grenzwert abgewickelt wird.

Viele Banken haben seit diesem Frankenabsturz argumentiert, dass wenige Minuten nach der Frankenfreigabe die Liquidität im Markt gefehlt habe und das der Grund dafür gewesen sei, dass so viele Verträge zu massiv schlechteren Kursen abgewickelt wurden.

Richtungsweisendes Urteil

Das Handelsgericht Zürich hat nun die dänische Saxo Bank (in der Schweiz) in einem Verfahren, das von einer Vermögensverwalterin angestrebt wurde, dazu aufgefordert nachzuweisen, dass die Liquidität gefehlt habe. Das sei der Bank nicht gelungen, berichtet die "NZZ". Das Handelsgericht stellte weiters fest, dass es Indizien gebe, dass zu jeder Zeit Liquidität vorhanden gewesen sei. Zudem erklärte das Handelsgericht Zürich das Vorgehen der Saxo Bank, die die zunächst gemeldeten Kurse nachträglich – und einseitig – zulasten der Kunden geändert hatte, für unzulässig. Auf ihre grob benachteiligenden AGB könne sich die Saxo Bank nicht stützen. Die Bank wurde dazu verurteilt, die Verluste der Klägerin aus dem "Frankenschock" zu übernehmen.

Das Urteil ist nun Wasser auf den Mühlen von ausstehenden Klagen. Daniel Bill vom Prozessfinanzierer Jura-Plus in Zürich berichtet von vielen Anfragen, die nach dem Urteil eingelangt sind. Auch für österreichische Anleger kann das Schweizer Urteil Folgen haben. Derzeit läuft eine Sammelklage der Rechtsanwaltskanzlei Preslmayr gegen die Saxo Bank. Clemens Irrgeher – er ist auch Beirat der neugegründeten Prozessplattform Cobin Claims – führt die Sammelklage, die als Musterverfahren für Ansprüche von rund 140 Anlegern in der Höhe von mehr als zwölf Millionen Euro dient. Irrgeher sieht es als sehr wahrscheinlich an, dass die österreichischen Gerichte zu derselben Beurteilung gelangen wie die Schweizer Gerichte.

Verein sucht Betroffene

Derzeit gibt es, wie berichtet, noch eine andere Hoffnung für Franken-Kreditnehmer. Viele Banken und Berater haben offenbar ihren Kunden nicht gesagt, wie sich der Franken im Fall einer Freigabe des Mindestkurses entwickelt. Das Handelsgericht Wien stellte kürzlich fest, dass die Experten hätten wissen müssen, dass der Kurs dann steige und das die Kredite verteuere. Der Kläger bekam recht – das Urteil ist rechtskräftig. Der Verein Frankenfrei sucht daher Betroffene, denn diese Beratungslücke stellt einen Grund für eine Klage und folglich einen Schadensausgleich dar.

Doch die Zeit läuft. Denn ab der Kenntnis des Schadens haben Betroffene drei Jahre Zeit, eine Klage einzubringen. Wer sich auf die Aufgabe der Mindestbindung berufen will, muss daher bis 15. Jänner 2018 aktiv werden – andernfalls greift auch hier die dreijährige Verjährung. (Bettina Pfluger, 30.5.2017)