Die EU führt ab Ende 2017 neue Tests ein, die den Verbrauch und Schadstoffausstoß im Alltagsbetrieb wiedergeben sollen.

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Brüssel – Gegen die Vorbehalte Deutschlands hat sich die Mehrheit der EU-Staaten für strengere Regeln bei Abgastests und Typgenehmigungen von Autos ausgesprochen. Die Länder einigten sich am Montag mit qualifizierter Mehrheit darauf, dass die EU-Kommission mehr Aufsichtsrechte erhalten soll und bei Manipulationen von Abgastests Strafen verhängen kann.

Die Position muss noch mit dem EU-Parlament abgestimmt werden, bevor die neuen Regeln Gesetz werden können.

Der deutsche Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig forderte in Brüssel eine Reihe von Änderungen, darunter die Einrichtung einer Clearingstelle für Streitfälle zwischen Mitgliedsländern sowie eine genauere Definition einer illegalen Abschalteinrichtung. "Die Bundesregierung rät eindringlich zu einer weiteren Präzisierung des Vorschlages, um das Verfahren der Typgenehmigung und der Marktüberwachung künftig klar, präzise und anwendbar zu gestalten", sagte Machnig im EU-Rat. Sollte dies in der Vertretung der Mitgliedsländer nicht berücksichtigt werden, so hoffe die deutsche Regierung auf die weiteren Verhandlungen mit dem EU-Parlament. Am Ende sperrte sich Deutschland aber nicht mehr offen gegen den Kompromissvorschlag der maltesischen EU-Ratspräsidentschaft. In der deutschen Regierung hatte es über das Thema EU-Abgastests Streit zwischen dem SPD-geführten Umweltministerium und dem Verkehrsressort unter CSU-Minister Alexander Dobrindt gegeben.

Strafen von bis zu 30.000 Euro

Bleibt ein Mitgliedstaat bei einem Verdacht auf Abgasmanipulationen völlig untätig, kann die EU-Kommission künftig eingreifen und Strafen von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug verhängen.

EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska bedauerte, dass der Vorschlag ihrer Behörde an mehreren Stellen aufgeweicht wurde. Sie verwies darauf, dass die Zulassung für Fahrzeugtypen nach dem Ratsvorschlag nicht nach fünf Jahren erneuert werden muss, sondern unbefristet gilt. Zudem gebe es keine einheitlichen Strafen für Autobauer in den Mitgliedstaaten.

Tatsächlich haben die EU-Regierungen hier de facto weiter das letzte Wort. Denn die Kommission kann "nicht Verfahren einbringen, neu starten oder fortführen", wenn Unternehmen "durch eine frühere Entscheidung (...) bestraft oder nicht für verantwortlich erklärt wurden", heißt es in dem Ratsvorschlag. Brüssel kann damit nicht nachträglich gegen Freisprüche oder aus seiner Sicht zu niedrige Strafen auf nationaler Ebene vorgehen. Auch andere Mitgliedsländer sollen die Entscheidungen von Zulassungsbehörden wie dem deutschen Kraftfahrtbundesamt künftig prüfen können.

Abgasskandal als Auslöser

Die EU führt ab Ende 2017 neue Tests ein, die den Verbrauch und Schadstoffausstoß im Alltagsbetrieb wiedergeben sollen. Um die Kontrollmechanismen dafür drehen sich die aktuellen Diskussionen. Hintergrund der Pläne sind der Skandal um Abgasmanipulationen bei VW sowie der Schutz der Bürger und der Umwelt vor Gefahren durch den Schadstoffausstoß. Nach geltendem EU-Recht müssen nationale Behörden prüfen, ob ein Fahrzeugtyp die EU-Normen erfüllt, bevor die Autos in den Ländern verkauft werden dürfen.

Die EU-Kommission hat bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Großbritannien und fünf andere Staaten eingeleitet, weil die dortigen Stellen nicht energisch genug gegen Verstöße bei Abgastests vorgegangen sein sollen. Gegen Italien wurde Mitte Mai ebenfalls ein Verfahren wegen möglicher Manipulationen bei Fiat-Chrysler gestartet. (APA, 29.5.2017)