Wien – Die auf den 15. Oktober vorgezogene Nationalratswahl wird sich auch erheblich auf die Arbeit des Eurofighter-U-Ausschusses auswirken. Sobald der Neuwahlantrag vom Parlament beschlossen und kundgemacht wurde, muss der Untersuchungsausschuss nämlich seine Arbeit beenden.

Um noch möglichst viele Auskunftspersonen befragen und auch den zweiten Untersuchungsgegenstand (dubiose Zahlungsflüsse) behandeln zu können, haben sich Grüne und FPÖ nun auf zusätzliche Ausschusstage verständigt. Laut dem Grünen Peter Pilz und dem freiheitlichen Fraktionsführer Walter Rosenkranz geht es um vier bis fünf weitere Verhandlungstage, die man bis zum anvisierten Ende am 13. Juli einlegen will. Der U-Ausschuss soll also an drei und nicht nur zwei Tagen pro Woche tagen.

Erstes Thema wird, wie berichtet, der Eurofighter-Vergleich aus dem Jahr 2007 sein, den der damalige Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) unterzeichnet hat und der zu einer Stückzahlreduktion von 18 auf 15 geführt hat.

Die ersten Zeugenbefragungen werden am 31. Mai über die Bühne gehen. Die genaue Ladungsliste steht zwar noch nicht fest, geplant war aber, mit dem Leiter der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, zu beginnen, der Teil der "Taskforce Eurofighter" war. Am zweiten Verhandlungstag könnte dann schon Darabos ins Parlament geladen werden. In weiterer Folge sollen auch noch Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer, Ex-Finanzminister Wilhelm Molterer, aber auch diverse leitende Mitarbeiter des Eurofighter-Herstellers EADS befragt werden.

Enger Zeithorizont

Angesichts des engen Zeithorizonts des U-Ausschusses stellt sich nun aber die Frage, ob nicht der eine oder andere Zeuge auf Zeit spielen und sich somit einer Befragung durch die Parlamentarier entziehen könnte. "Das ist eine realistische Gefahr", räumt Pilz ein. Auch Rosenkranz will das nicht ausschließen.

Welche Möglichkeiten hat der U-Ausschuss in diesem Fall? Zunächst müssen die Abgeordneten bewerten, ob ein triftiger Grund für eine Terminverschiebung vorliegt, wie der Parlamentsexperte Werner Zögernitz im Gespräch mit dem STANDARD erläutert. Hält man einen solchen für nicht gegeben und erscheint eine Auskunftsperson nicht im Hohen Haus, kann der Untersuchungsausschuss beim Bundesverwaltungsgericht die Verhängung einer Beugestrafe beantragen. Bei einem ersten Vergehen läge diese zwischen 500 und 5000 Euro, im Wiederholungsfall bei 2000 bis 10.000 Euro. Weiters besteht die Möglichkeit, eine neuerliche Ladung samt Androhung einer Vorführung zu beschließen. Kommt ein Zeuge auch dieser nicht nach, könnte er also von der Polizei herbeizitiert werden. Was Zögernitz aber einräumt: Bei im Ausland lebenden Personen fehlt dem U-Ausschuss die Durchsetzungsmöglichkeit.

Ein weiteres Problem, das die Abgeordneten haben: Der Neuwahlantrag wird voraussichtlich am 29. Juni vom Parlament beschlossen. Üblicherweise würde er dann binnen weniger Tage kundgemacht, wodurch es nicht möglich wäre, wie geplant bis zum 13. Juli Zeugen zu befragen.

Deshalb gibt es von den Parlamentsparteien nun das Begehren an Nationalratspräsidentin Doris Bures, Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Christian Kern, die Kundmachung des entsprechenden Auflösungsgesetzes "nicht mit Höchstdruck" zu erledigen, wie es FPÖ-Mandatar Rosenkranz formuliert. In der Präsidentschaftskanzlei heißt es aber, es sei üblich, Gesetze "ohne unnötige Verzögerung" zu unterzeichnen. In diesem Fall könnten die Abgeordneten also um ein paar Ausschusstage umfallen. (Günther Oswald, 16.5.2017)