Stade/Berlin – Ein dem Rapper Bushido nachempfundenes Fahndungsbild der deutschen Polizei hat wohl keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Stade habe die entsprechenden Ermittlungen eingestellt, sagte ein Sprecher am Montag.

Der Musiker hatte wegen des Phantombilds im April Strafanzeige wegen Verleumdung und Verfolgung Unschuldiger erstattet. Mit dem Konterfei fahndet die Polizei in Stade nach einem Räuber. Als Vorlage diente dabei ein Foto des 38-jährigen Musikers aus dem Internet.

Suche nach Unbekanntem

Es werde klar erkennbar nicht nach dem Musiker, sondern einem unbekannten Räuber gefahndet, hatte ein Sprecher dem Stader "Wochenblatt" gesagt. Außerdem liege kein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz vor, zumal das Bild extra verfremdet worden sei. "Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden", heißt es dort in Paragraf 24.

Das Landeskriminalamt Niedersachsen hatte im März mitgeteilt, dass der Zeichner ein Foto Bushidos im Internet als Grundlage genommen habe, nachdem das Opfer eines Raubes zuvor entsprechende Angaben gemacht hatte. Gesucht wird ein Mann, der im März eine Frau in Buxtehude auf der Straße ausraubte und dabei eine rote Baseballkappe trug. (APA, 15.5.2017)