Wien – Die "ehemaligen Heimkinder", die die Stadt Wien auf Schadenersatz geklagt und wegen Verjährung ihrer Ansprüche verloren haben, kämpfen nun mit neuen Problemen. Sie müssen die Prozesskosten der Gegenseite bezahlen, also jene der Stadt Wien, in deren Heimen sie einst zu Gewaltopfern wurden. Außer die Gemeinde verzichtet auf die Einbringung, was sie nach Prüfung der Einzelfälle bisher getan hat.

In einer dieser Causen – in der auch der Vorwurf geäußert wurde, dem Bund unterstehende Lehrer hätten Gewalt geübt – war auch die Republik Österreich involviert, als Nebenintervenientin (Streithelferin) auf Seite der beklagten Stadt Wien. Auch der Republik wurden im rechtskräftigen Urteil die Prozesskosten zugesprochen. Es geht um einen Prozess, in dem ein heute 55-jähriger Wiener auf Basis der Amtshaftung u.a. Schmerzensgeld eingeklagt hat. Er verlor das Verfahren 2014.

Anfang April flatterte ihm nun die "Bewilligung der Fahrnis- und Gehaltsexekution" ins Haus. Der Mann ist berufsunfähig, die von der Finanzprokuratur vertretene Republik kann sich auf Basis des Exekutionstitels jederzeit rund 10.000 Euro von ihm holen, plus vier Prozent Zinsen ab April 2014.

"Prügelattacken"

Aus der 2013 eingebrachten Klage des Mannes (hatte Verfahrenshilfe) geht sein "Heimkind"-Schicksal hervor, aus der Klagebeantwortung der Stadt Wien der Umgang mit dem Kläger. Zwischen seinem vierten und 18. Lebensjahr war der Wiener immer wieder in städtischen Heimen untergebracht, in sieben verschiedenen. Auch in den berüchtigten Heimen auf der Hohen Warte und am Wilhelminenberg. Laut seiner Darstellung sei er dort "vom Heimpersonal permanent psychisch und physisch misshandelt sowie ... sexuell missbraucht worden".

Es habe "Prügelattacken des Heimpersonals" gegeben – all diese Missstände und Misshandlungen seien der Stadt bekannt gewesen. Er selbst habe schwere Schäden erlitten, eine schwere Behinderung sei die Folge gewesen. Zudem sei er von Lehrern im Lehrlingsheim malträtiert worden.

Der Anwalt der Stadt Wien wies das in seiner Klagebeantwortung Ende 2013 zurück: Der Kläger sei "leider in sehr ungünstigen Verhältnissen aufgewachsen und schon vor der Heimunterbringung 1972 verhaltensauffällig" gewesen. Und: Die Stadt "bestreitet, dass es in ihren Heimen ... beim Kläger zu den physischen und psychischen Misshandlungen und zu jenem sexuellen Missbrauch kam ..."

Zur Erinnerung: Die Stadt Wien zahlte den "Heimkindern" zwischen 2010 und 2016 in einem anonym geführten Procedere Entschädigungen aus, 52 Millionen Euro. Der Kläger bekam 25.000 Euro. Im Herbst des Vorjahres hat sich die Republik offiziell bei den Gewaltopfern entschuldigt.

Republik führt Prüfung durch

Warum alle Kläger abgeblitzt sind? Ihr Argument, die Verjährungsfristen hätten wegen der Verdrängung ihrer traumatischen Erlebnisse erst später zu laufen begonnen, ging nicht durch. Die Ansprüche sind verjährt, entschied auch die letzte Instanz.

Und holt sich die Republik nun ihre rund 10.000 Euro vom arbeitslosen Kläger? Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn: "Wir nehmen die Anfrage zum Anlass, den Zahlungspflichtigen um seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu fragen, und werden prüfen, ob er den offenen Betrag begleichen kann."

Detail am Rande: Laut Gerichtsunterlagen hat der Kläger dem Bürgermeister der Stadt Wien, Michael Häupl, "ab 2003 geschrieben, um ihn von den Misshandlungen auf der Hohen Warte zu informieren. 2007 schrieb er einmal an Alfred Gusenbauer und vier- bis fünfmal an Häupl, bekam aber keine Antwort." (Renate Graber, 13.5.2017)