Wien – Dass man nach einer Einigung von einer Umsetzung noch weit entfernt sein kann – das beweist die Regierung gerade wieder einmal. So haben sich SPÖ und ÖVP im Jänner bei der Neufassung des Regierungsprogramms auf einen Modus zum Ausgleich der kalten Progression geeinigt. Die Frist für den Beschluss im Ministerrat – genannt wurde April – ist schon seit gut einer Woche verstrichen, und wann nun tatsächlich Nägel mit Köpfen gemacht werden, darüber wollte am Montag niemand laut nachdenken.

Für Finanzminister Hans Jörg Schelling sind die aktuell kursierenden SPÖ-Vorschläge jedenfalls ein rotes Tuch. Die Sozialdemokraten hätten gern, dass auch Personen, die keine Steuern zahlen, eine Abgeltung erhalten. Und zwar via Negativsteuer, vereinfacht gesagt eine Steuergutschrift für Bezieher niedriger Einkommen. Das begründet Gewerkschafter Wolfgang Katzian so: Die Negativsteuer werde, außer von Pensionisten, nur von Personen bezogen, die arbeiten gehen. Schlechtverdiener seien viel stärker von der Teuerung betroffen als Bezieher hoher Einkommen, so Katzian weiter. Deshalb sollte auch diese Gruppe entlastet werden – eben über die Negativsteuer. Diese beträgt bis zu 400 Euro, bei Pendlern bis zu 500 Euro im Jahr und wird über die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge abgewickelt.

Auf ÖVP-Seite wird das abgelehnt. Der Inflationsausgleich sei kein Umverteilungsmechanismus. "Wer keine Steuern zahlt, ist von der kalten Progression auch nicht betroffen", heißt es aus Schellings Büro. Dort wird auch klargemacht, dass der Finanzminister in dieser Frage nicht nachgeben werde. Tatsächlich beschreibt die kalte Progression eine höhere Steuerbelastung, die wegen der nominell steigenden Löhne entsteht, obwohl inflationsbereinigt kein Plus verzeichnet wird.

80-Prozent-Einigung

Bei der Negativsteuer geht es eigentlich nur um einen relativ kleinen Betrag. Fix vereinbart – wenn man das überhaupt so nennen kann – hat die Koalition, dass 80 Prozent des Inflationsausgleichs für die Anpassung der unteren beiden Tarifstufen verwendet werden. Die Schwellen von 11.000 und 18.000 Euro sollen automatisch angepasst werden, wenn die Teuerung zusammengerechnet fünf Prozent erreicht. Das wäre – je nach Inkrafttreten der Regelung – 2021 oder 2022 der Fall. Nur 20 Prozent des Ausgleichs sollen von der Politik festgelegt werden, nachdem der Finanzminister einen Progressionsbericht vorgelegt hat. (as, 9.5.2017)