Wien – Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer fasst Zustand und Tat von Walter K. recht griffig zusammen. "Er ist der klassische Alkoholiker, und es ist eine klassische Wiener besoffene Geschichte, wie man so sagt", erklärt der Experte dem Schöffensenat unter Vorsitz von Claudia Zöllner.

Angeklagt ist der 60-Jährige, da er am 17. November von einer Telefonzelle in der U-Bahn-Station Reumannplatz aus den Polizeinotruf kontaktiert hat. Mit den Worten: "Ich habe Bombe, bin Reumannplatz." Dass er damit einen ausländischen Akzent nachahmen wollte, bestreitet er aber: "Ich habe leider unten keine Zähne, wenn ich was getrunken habe versteht man mich nicht so gut."

Anruf mit 2,1 Promille

Getrunken hatte er damals, es war 14 Uhr, schon sechs bis acht Bier, 2,1 Promille Alkohol soll er im Blut gehabt haben. Die Folge des Anrufs: Nicht nur die U-Bahn-Station wurde geräumt und durchsucht, auch die oberirdisch liegenden Straßenbahn- und Bushaltestellen wurden menschenleer gemacht.

Kinder hat der Arbeitslose keine, wie er bei der Überprüfung der Generalien der Vorsitzenden verrät. "Es wäre super, wenn man das von den Vorstrafen auch sagen könnte", antwortet Zöllner leicht resigniert. 20 Stück sind es seit 1976, die letzte stammt vom November 2016.

Auf Überwachungsvideo erkannt

"Wenn ich was getrunken habe, denke ich nicht viel nach", erklärt K. die Bombendrohung. Wirklich interessiert war er an den Konsequenzen nicht – nach dem Telefongespräch ging er nach Hause, wo er festgenommen wurde, nachdem ihn ein Polizist auf dem Überwachungsvideo erkannt hatte.

"Wie soll es jetzt weitergehen?", will Zöllner wissen. "Ich möchte wieder eine ambulante Therapie versuchen", gibt K. bekannt. Die Staatsanwältin hat dagegen die Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher beantragt.

"Wären Sie damit einverstanden?", fragt die Vorsitzende den Angeklagten und erklärt ihm das Prozedere. "Sie werden dort behandelt und müssen maximal zwei Jahre dort verbringen, und es wird auf die Haft angerechnet", weist sie auf den Unterschied zu einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hin.

Hirnorganische Schädigung

K. versteht den Unterschied ganz offensichtlich nicht wirklich und will lieber erst ins reguläre Gefängnis und danach in eine Therapie. Einen Grund für seinen für ihn nachteiligen Gedankengang liefert der Sachverständige: Der jahrzehntelange Alkoholmissbrauch habe bereits hirnorganische Schäden ausgelöst.

Eine Einweisung bezüglich des körperlichen Entzugs sei nicht notwendig, sagt Dantendorfer, den habe der Angeklagte durch seinen derzeitigen Gefängnisaufenthalt aufgrund einer früheren Verurteilung schon hinter sich. Aber er brauche generell eine Behandlung, möglicherweise bis an sein Lebensende, deshalb müsse eine ambulante Betreuung auch nach der Entlassung sichergestellt werden.

K. verspricht, beim Kampf gegen seine Krankheit konsequent zu sein. "Man lebt nur einmal", sagt er in seinem Schlusswort.

Für die als versuchter Landzwang gewertete Bombendrohung bekommt er vom Senat eine Zusatzfreiheitsstrafe von neun Monaten, die zu den sechs Monaten der damaligen Verurteilung addiert werden. Eine bedingte Strafe von vier Monaten wird widerrufen. Nach längerer Beratung mit seinem Verteidiger nimmt K. ebenso wie die Anklägerin das Urteil an, es ist rechtskräftig. (Michael Möseneder, 8.5.2017)