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Grenzübergang Krakovets: Die Ukraine untersagt drei österreichischen Politikern die Einreise

Foto: REUTERS/Gleb Garanich

Kiew/Wien/Moskau – Nicht nur die als Teilnehmerin Russlands beim Eurovision Song Contest vorgesehene Sängerin sowie russische Journalisten, die ohne ukrainische Erlaubnis die von Russland annektierte Halbinsel Krim besucht haben, finden sich auf ukrainischen Sperrlisten. Auch drei österreichische Politiker haben in der Ukraine Einreiseverbot, erklärte vergangene Woche der ukrainische Geheimdienst SBU.

Auf einer Liste mit 405 Journalisten und Politikern, denen seit März 2014 die Einreise in die Ukraine verboten worden sei, fänden sich auch drei österreichische Staatsbürger, informierte der SBU. "Darunter ist ein Parlamentarier, der bis Mai 2018 nicht einreisen darf, sowie zwei weitere Politiker mit einem jeweils bis Mai 2021 geltenden Einreiseverbot", heißt es in der schriftlichen Antwort. Konkrete Namen wollte der SBU nicht nennen.

Verbotene Besuche in den "Volksrepubliken"

Laut Gesetz kann der ukrainische Geheimdienst Ausländern, die Handlungen gegen die nationale Sicherheit gesetzt haben, für sechs Monate bis fünf Jahre die Einreise verweigern. Neben russischen Politikern und Journalisten, die für konkrete politische Entscheidungen oder propagandistische Aktivitäten sanktioniert wurden, waren laut öffentlichen Informationen zuletzt insbesondere Personen betroffen, die ohne Genehmigung Kiews die Krim oder die selbsterklärten "Volksrepubliken" im Osten der Ukraine besucht hatten.

Mehrere umstrittene FPÖ-Besuche seit 2014

Österreichische Politiker sind seit 2014 wiederholt in diesen Regionen aufgetreten. Am 16. März 2014 waren der heutige Wiener Vizebürgermeister Johann Gudenus (FPÖ), der Nationalratsabgeordnete Johannes Hübner (FPÖ) und Ewald Stadler (früher FPÖ und BZÖ, später Rekos) als "Beobachter" eines international nicht anerkannten Referendums auf der Krim, Stadler beobachtete im November 2014 zudem eine ebenso umstrittene Wahl in der "Donezker Volksrepublik". Freiheitliche Gäste gab es auch beim "Internationalen Jalta-Wirtschaftsforum" auf der Krim: Im April 2016 reisten die Abgeordneten Axel Kassegger und Barbara Rosenkranz an, im April 2017 traten der Nationalratsabgeordnete Johannes Hübner und Bundesrat Hans-Jörg Jenewein auf.

Auch strafrechtliche Sanktionen möglich

Neben einem Einreiseverbot kann der Besuch von Gebieten, die Kiew als "vorübergehend besetzt" betrachtet, auch strafrechtlich geahndet werden: Für Reisen die mit dem Ziel einer Schädigung nationaler Interessen der Ukraine sieht Artikel 332-1 Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.

Bekannt ist ein vorgerichtliches Ermittlungsverfahren gegen französische Abegordnete, die 2015 auf der Krim aufgetreten waren. Die ukrainische Justiz beschäftigt sich aber auch mit Krim-Besuchern aus Österreich: "In Materialien zu laufenden Vorermittlungen liegen auch Informationen vor, die sich auf Aufenthalte österreichischer Staatsbürger auf der Krim beziehen", erklärte vergangene Woche die zuständige ukrainische Staatsanwaltschaft. (APA, 8.5.2017)