Kiew/Wien – Politische Querelen zwischen Russland und der Ukraine begleiten weiterhin den Endspurt zum Eurovision Song Contest (ESC) in Kiew. Die ukrainischen Behörden verweigerten am Wochenende mehreren Journalisten aus Russland die Einreise zur Berichterstattung über den ESC.

Die Beamten begründeten die Einreisesperren damit, dass die Medienvertreter zuvor die von Russland annektierte ukrainische Halbinsel Krim besucht hätten. Mit derselben Begründung hatte die Ukraine auch der russischen ESC-Kandidatin Julia Samoilowa die Einreise verweigert. Weil Samoilowa 2015 ein Konzert auf der Krim gegeben hatte, wurde sie mit einem dreijährigen Einreiseverbot belegt.

Akkreditierung ist nicht gleich Einreiseerlaubnis

Ein solcher dreijähriger Bann gelte auch für zwei russische Journalisten, die zum ESC anreisen wollten, sagte am Sonntag der Sprecher der ukrainischen Grenzpolizei, Oleg Slobodjan. Er verwies darauf, dass eine Medienakkreditierung zur Berichterstattung über den ESC nicht automatisch eine Einreiseerlaubnis für die Ukraine bedeute. Bereits am Samstag verweigerte die Ukraine einem russischen Agenturfotografen die Einreise, weil er zuvor auf der Krim gewesen war.

Die Schwarzmeerhalbinsel Krim war nach einem umstrittenen Volksentscheid 2014 der Russischen Föderation eingegliedert worden. Sie ist einer der Hauptstreitpunkte zwischen Kiew und Moskau. Dazu kommt ein bis heute andauernder bewaffneter Konflikt in der Ostukraine zwischen Kiew-treuen Truppen und prorussischen Rebellen, bei dem seit drei Jahren bereits mehr als 10.000 Menschen getötet wurden. (APA, AFP, 7.5.2017)