Die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines neuen Betriebsgebäudes in Melk ist das 100. Projekt der Initiative Tausendundein Dach.

Foto: 10hoch4

Wien – 1001 Dächer von Firmengebäuden bis zum Jahr 2020 mit Photovoltaikanlagen auszustatten – dieses Ziel hat sich Cornelia Daniel, Geschäftsführerin des Solarberaters Dachgold, im Jahr 2014 gesetzt. In Zusammenarbeit mit dem Photovoltaikunternehmen 10hoch4 wurde kürzlich die 100. Anlage fertiggestellt, ein 143-Kilowatt-Peak-Kraftwerk auf dem Dach des neuen Plusenergiegebäudes der Firma Gugler in Melk (NÖ). Es soll künftig jährlich rund 140.000 Kilowattstunden an sauberer Energie liefern, das entspricht etwa dem jährlichen Strombedarf von 30 Haushalten.

Ziel der Initiative war es, "einen neuen Markt zu erschließen", sagt Daniel – und zwar einen mit viel Potenzial: "Denn dort, wo der Strom sofort wieder verbraucht wird, machen Photovoltaikanlagen besonders viel Sinn." Die Initiative fokussiert deshalb auf Gewerbebauten, weil es hier meist große Dachflächen gibt, die nur einen einzigen Eigentümer haben, und wo der erzeugte Strom auch nur einen einzigen Abnehmer hat.

Novelle lässt auf sich warten

Viel schwieriger ist da schon die Umsetzung bei mehrgeschoßigen Wohnbauten. Nach der derzeitigen Rechtslage kann der auf dem Dach erzeugte Strom hier nur für die allgemeinen Teile eines Hauses verwendet werden, die Zuweisung zu bestimmten Wohneinheiten ist nicht möglich. Mit der geplanten Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) soll sich das schon bald ändern. Die sogenannte "kleine Ökostromnovelle", die künftig die gemeinschaftliche Nutzung von Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern ermöglichen soll, passierte zwar schon den Ministerrat, hängt nun aber im Parlament fest. Viele Experten, etwa jene der Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT), drängen auf eine rasche Umsetzung, weil die Novelle "ein erster Schritt für einen Roll-out der Photovoltaiknutzung im urbanen Bereich" wäre, wie es vor wenigen Tagen in einer ÖGUT-Aussendung hieß.

Das sieht auch Wohnbauforscher Wolfgang Amann (Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen, IIBW) so. Er hat schon im Vorjahr im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) gemeinsam mit zahlreichen weiteren Projektpartnern, darunter vier Bauträger, eine Studie zu Geschäftsmodellen erstellt, die aus der dezentralen Stromerzeugung auf Mehrparteienhäusern entstehen könnten. In sieben Modellen – vom Neubau einer geförderten Wohnanlage über ein bestehendes WEG-Objekt bis hin zum Studentenheim – wurden Potenziale und Barrieren erörtert. Von Letzteren gibt es meist zumindest in technischer Hinsicht wenige, so Amann; dringenden Handlungsbedarf sieht der Experte aber im Wohnrecht. Nur zwei von vielen Beispielen: Im Mietrechtsgesetz müsste etwa der Betriebskostenkatalog um die Kosten für die Wartung einer gemeinschaftlichen PV-Anlage erweitert werden, zählt Amann auf. Auch im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wären diverse Klarstellungen nötig, beispielsweise über die Zubehöreigenschaft von PV-Paneelen.

"Technische Wohnrechtsnovelle"

Ähnliche "technische" Klarstellungen wären nicht zuletzt auch im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz nötig, so Amann. Um alle diese Vereinfachungen umzusetzen, plädiert der Experte für eine baldige "rein technische" Wohnrechtsnovelle. Eine solche ohne die beim Wohnrecht üblichen "ideologischen Scheuklappen" entworfene Novelle müsse doch in kurzer Zeit möglich sein. (mapu, 7.5.2017)