Wien – Die APA – Austria Presse Agentur unterwirft sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Österreichischen Presserats. Möglich wurde dies durch eine Änderung der Verfahrensordnung des Selbstkontrollorgans.

Die APA verpflichtet sich mit Hinterlegung der entsprechenden Erklärung beim Presserat dazu, den Ehrenkodex für die österreichische Presse einzuhalten. Allfällige Entscheidungen des Presserats zur APA-Berichterstattung werden veröffentlicht. Bis zur Änderung der Verfahrensordnung Ende vergangenen Jahres war der Presserat nicht zuständig für Nachrichtenagenturen, nun werden diese explizit angeführt.

"Wir freuen uns sehr, die APA beim Presserat mit an Bord zu haben", erklärt Alexander Warzilek, Geschäftsführer des Presserats. "Die Verpflichtung zu den medienethischen Standards des Ehrenkodex für die österreichische Presse ist ein gutes und wichtiges Signal, weil Nachrichtenagenturen eine Schlüsselrolle im Informationsfluss einnehmen." (APA, red, 3.5.2017)