Schäden in der Mietwohnung sollten beim Einzug genau dokumentiert werden, raten Mieterschützer.

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Auf der Liste der größten Konfliktfaktoren zwischen Mieter und Vermieter steht sie wohl ganz oben: die Kaution, mit der sich der Vermieter gegen Schäden an der Wohnung und Mietzinsrückstände absichert. Diese darf bis zu sechs Monatsmieten betragen, in der Regel werden aber drei Monatsmieten verlangt.

So weit, so klar. Kritisch wird es aber dann, wenn die Mieter wieder ausziehen und die Wohnung in – in ihren Augen – gutem Zustand übergeben, der Vermieter sich aber dennoch kommentarlos zumindest einen Teil der Kaution einbehält. Auf Nachfrage wird meist mit Schäden an der Wohnung argumentiert – häufig mit zerkratztem Boden oder Dübel in den Wänden.

Mietern wird daher von Experten geraten, den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug genau zu dokumentieren. Wer sich mit dem Vermieter dennoch nicht einig wird, dem bleibt nur der Gang zur Schlichtungsstelle beziehungsweise dem Gericht.

Zinsen inklusive?

Haben Sie Ihre Kaution in voller Höhe – inklusive Zinsen – zurückerhalten und welche Tipps haben Sie für einen möglichst reibungslosen Ablauf? Oder mussten Sie darüber streiten – und zogen dafür sogar vor die Schlichtungsstelle? Wollte man Ihnen schon einmal mehr als die gesetzlich zulässigen sechs Monatsmieten als Kaution abknöpfen? Haben Sie bei einem Auszug mit in der Wohnung verbleibenden Mitbewohnern über das Ausbezahlen Ihres Kautionsanteils gestritten? Oder haben Sie selbst schon einmal eine Wohnung vermietet und mussten sich dann beim Auszug mit Ihrem Mieter streiten? (red, 3.5.2017)