Margit Kraker ist Präsidentin des Rechnungshofs.

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Wien – Die Kritik am Schulautonomiepaket der Regierung ist groß – und kommt auch aus den Reihen der Koalitionsparteien. ÖVP-Generalsekretär Werner Amon erklärte im "Kurier" angesichts der zahlreichen Begutachtungsstellungnahmen, man soll nach Einarbeitung dieser "erneut bewerten, ob die Reform Sinn macht".

ÖAAB-Obmann August Wöginger sieht Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) gefordert: "Ich erwarte mir schon, dass es noch zu wesentlichen Abänderungen kommt." Problematisch seien etwa die Klassenschülerhöchstzahl und die Schulcluster: "Wie das genau mit der Freigabe der Klassenschülerhöchstzahl von derzeit 25 Schülern gehen soll, ist im Entwurf nicht klar geregelt. Unverständlich ist auch, dass die Schulen autonom werden sollen, um eigenständig entscheiden zu können, sie aber zwingen will, sich einem Schulcluster anzuschließen." Diese "wesentlichen Punkte" müssen nachverhandelt werden, forderte Wöginger.

ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner wollte die Kritik an der Reform am Freitag nicht kommentieren, er verweist auf den für die ÖVP zuständigen Verhandler, Staatssekretär Harald Mahrer.

Aus dessen Büro heißt es zum STANDARD: "Wir kommentieren laufende Begutachtungsverfahren nicht." Wie bei jedem anderen Gesetzesentwurf werde man sich auch bei diesem anschauen, wo es Änderungsbedarf gebe.

Auch Wien will nach nachverhandeln

Der Wiener Stadtschulratspräsident Heinrich Himmer (SPÖ) sieht noch Klärungsbedarf, etwa bei den Schulversuchen: "Schulversuche auf eine relativ kurze Zeit zu beschränken, halte ich für wenig sinnvoll. Es braucht länger, um festzustellen, wie und ob eine pädagogische Maßnahme wirkt." Er fürchtet auch, dass die Clusterbildung für den Ballungsraum ungeeignet ist. Er spricht sich hingegen für Cluster zwischen Bundes- und Landesschulen aus: "Hier geht der Gesetzesentwurf nicht weit genug", so Himmer in der Zeitung.

Zuvor hatte sich auch der Rechnungshof in die Kritiker des Schulautonomiepakets der Regierung eingereiht. Besonders skeptisch bewertet er in seiner Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen zwei zentrale Elemente der geplanten Reform: die Cluster aus bis zu acht gemeinsam verwalteten Schulen und die Bildungsdirektionen, die künftig Landesschulräte und Bildungsabteilungen der Länder ersetzen sollen.

"Keinen Mehrwert zur derzeit geltenden Rechtslage" sieht der RH in den Schulclustern: Immerhin sei die gemeinsame Führung mehrerer Pflichtschulen (v.a. Volks-, Neue Mittelschule/NMS) schon jetzt rechtlich möglich. Außerdem stört den RH die Einschränkung, dass Pflicht- und Bundesschulen keine gemeinsamen Verbünde bilden können sollen. Dadurch würde die gemeinsame Nutzung von Schulraum, aber auch schulübergreifende Zusammenarbeit zwischen AHS/berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) und Neuen Mittelschulen (NMS) erschwert bzw. komplett unmöglich gemacht. Eine weitere Gefahr sieht der RH darin, dass durch die Clusterbildung die von ihm schon lange propagierte Schließung von Kleinstschulen "zeitlich hinausgeschoben wird oder sogar gänzlich unterbleibt".

"Mischbehörden"

Die Konstruktion der Bildungsdirektionen als "Mischbehörden" von Bund und Ländern, die unter einem Dach die Lehrerverwaltung und Schulaufsicht wahrnehmen sollen, findet der Rechnungshof (RH) problematisch. Nachdem hier "keine endgültige Kompetenzreform" umgesetzt werde, sollten die Bildungsdirektionen "nur als Übergangslösung betrachtet werden". Die bisherige Kompetenzzersplitterung bleibe nämlich erhalten, weil etwa bei der Finanzierung der Landeslehrer noch immer das Land über den Lehrereinsatz entscheiden kann, der Bund aber die Finanzierung stellt.

In den Bildungsdirektionen erwartet der Rechnungshof auch deshalb Probleme, weil der Bildungsdirektor sowohl vom Präsidenten, der optional vom Land eingesetzt werden kann, als auch von der Bildungsministerin Weisungen entgegennehmen muss. Das könne zu "Interessens- bzw. Treuekonflikten" führen. Die gleiche Gefahr sieht der RH auch wegen der unterschiedlichen Bundes- und Landesinteressen (etwa bei Ressourcenzuteilung, Einhaltung der Stellenpläne etc.), die die Bildungsdirektion unter einen Hut bringen soll.

Zufriedenheit mit einigen Punkten

Konflikte erwartet der RH auch, weil in der Bildungsdirektion künftig Bundes- und Landesbedienstete denselben Aufgabenbereich übernehmen, dabei aber nach unterschiedlichen Dienstrechten angestellt sind, unterschiedlich viel verdienen und anderen Personen weisungsgebunden sind. Dass die Zentrallehranstalten und das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen von der neuen Struktur ausgenommen sind, findet der RH überhaupt unverständlich.

Mit einigen Punkten ist der RH aber auch zufrieden, etwa der zeitlichen Befristung und generellen Verringerung der Schulversuche. In der Reform ist vorgesehen, dass durch den Ausbau der Schulautonomie das Gros der Versuche obsolet wird. Der Plan, künftig für Verwaltungsaufgaben verstärkt Administrativpersonal anstelle von Lehrern einzusetzen, wird ebenfalls begrüßt. Die Fortbildungspläne an den Schulen sieht der RH als wichtigen Schritt, um den Schulleitern die zielgerichtete Weiterbildung ihrer Lehrer zu ermöglichen. Positiv sei auch, dass die Clusterleiter oder Direktoren künftig stärker bei der Lehrerauswahl mitreden und Schulärzte auch für Impfungen und Gesundheitserziehung zuständig sein sollen. Dass durch die Reform keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen, ist für den Rechnungshof allerdings nicht nachvollziehbar.

Kritische Stellungnahmen

Bis Freitagmittag sind mehr als 1.000 großteils kritische Stellungnahmen zu den Gesetzesentwürfen eingegangen, die Frist endet am Sonntag. Vielfach bemängelt wird bisher etwa die Möglichkeit, dass Cluster- bzw. Schulleiter Lerngruppen mit mehr als 25 Schülern bilden dürfen und Cluster auch gegen den Widerstand der betroffenen Lehrer gebildet werden können. (APA, 28.4.2017)