Innsbruck – Die Finanzreferenten der Länder haben sich am Freitag bei einem Treffen in Innsbruck unter anderem auf einen "Solidarbeitrag" für die am Mittwoch im Nationalrat beschlossene Zusatzrente für Heimopfer geeinigt. "Wir werden pro Jahr eine Million Euro zur Verfügung stellen", sagte der derzeitige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz und Tirols Finanzreferent, LH Günther Platter (ÖVP).

"Damit zeigen wir, dass wir bereit sind, Verantwortung zu übernehmen", so Platter, der gleichzeitig darauf verwies, dass die Bundesländer bereits 68 Mio. Euro an Entschädigungen geleistet hätten. Die Zusatzrente in Höhe von 300 Euro ab Erreichen des Regelpensionsalters bzw. ab Pensionsantritt werde laut Berechnungen der Regierungsvorlage im heurigen Jahr 3,8 Mio. Euro ausmachen und sich bis zum Jahr 2021 auf rund zehn Millionen erhöhen, erläuterte Tirols Landeschef. In diesen Berechnungen ist laut Platter aber der im Parlament erweiterte Bezieherkreis nicht inkludiert, in den auch Opfer von kirchlichen Einrichtungen, Pflegefamilien oder Internaten aufgenommen wurden.

Bund "entgegen kommen"

Der ebenfalls für die Finanzagenden zuständige Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), der den Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz Mitte des Jahres übernehmen wird, begrüßte die "Heimopferlösung": "Der Solidarbeitrag ist ein vernünftiges Angebot". Damit komme man dem Bund "ein Stück weit" entgegen.

Erfreut zeigte sich Wallner auch darüber, dass die beschlossene "Verländerung der Wohnbauförderungsabgabe" ab Jänner 2018 nun konkret angegangen werde. "Hier werden die Länder Anpassungen vornehmen", so der Vorarlberger Landeshauptmann: "Das, was im Land erwirtschaftet wird, soll auch dort bleiben". Zudem bedeute es auch eine bürokratische Vereinfachung, denn die Sozialversicherungsträger, die den Wohnbauförderungsbeitrag einheben, werden diesen künftig direkt an die Länder überweisen.

Angst um Finanzausgleich

Hinsichtlich der Aufgabenorientierung in der Elementarpädagogik habe man sich darauf geeinigt, dass Experten bis Herbst die Kriterien, nach denen die Mittel verteilt werden, erarbeiten sollen. "Da müssen sich die Länder noch koordinieren und haben noch eine längere Wegstrecke vor sich", konstatierte Wallner. Auch Platter wies darauf hin, dass die Länder in diesem Bereich "verschiedene Bedürfnisse" hätten. Nun gelte es, diese bis zum Herbst zu definieren.

Die Finanzreferenten bekräftigten zudem, dass sie "ein Aufschnüren des Finanzausgleichs durch die Hintertür" befürchten. Im gegenwärtigen Fall könnte das im Jänner adaptierte Regierungsprogramm der Bundesregierung eine derartige Hintertür darstellen. "Das Arbeitsprogramm umfasst zwar einige positive Maßnahmen wie die Abschaffung der kalten Progression", betonte Platter: Jetzt müsse aber geklärt werden, wie sich deren Finanzierung auf die Länder auswirke. Denn unklar sei, in welchem Umfang die Länder – je nach Ausgestaltung der kalten Progression – betroffen sein werden. Als weitere Punkte nannte Platter die Halbierung der Flugabgabe, die Anhebung der Forschungsquote und diverse Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft.

"Keine Kürzung der Mittel"

"Der Finanzausgleich darf nicht konterkariert werden", mahnte der steirische Finanzlandesrats und Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer (SPÖ): "Denn wir haben auf Basis des Finanzausgleichs geplant und brauchen Kontinuität". Und jetzt würde dieser durch eine Reihe von Maßnahmen durch die Hintertür aufgeschnürt. "Alle Maßnahmen sind mit den Ländern abzustimmen", so Schickhofer: "Wir sind offen für neue Wege, aber diese dürfen keine Kürzung der Mittel für die Länder bedeuten". (APA, 28.4.2017)