Wien – Die Bank Austria (BA) hat am Donnerstagnachmittag 790 Millionen Euro von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zurück überwiesen bekommen. Das ist jene Summe, die die Unicredit-Tochter im Februar anlässlich der Übertragung der Mitarbeiter mit Anspruch auf eine Bankpension ins staatliche Pensionsversicherungssystem (ASVG) eingezahlt hatte. Basis dieser Zahlung war das novellierte ASVG, gemäß dem die Bank einen "Übertragungsbetrag" von 22,8 Prozent zu leisten hatte.

Anfang des Jahres hatte die PVA den entsprechenden Bescheid ausgestellt, die Bank zahlte die vorgeschriebene Summe – nach längeren internen Diskussionen, wie es heißt – gleich ein. Und zwar, obwohl die Zahlungsfrist 18 Monate betragen hätte, wie aus der PVA zu hören ist.

Bank beschwerte sich

In der Folge aber brachte die österreichische Unicredit-Tochter Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen den PVA-Bescheid ein. Sie will nicht 22,1 Prozent bezahlen, sondern sieben Prozent (so wie es im ASVG vor der jüngsten Novelle festgeschrieben war). Der Unterschied beträgt mehr als 500 Millionen Euro.

Dieses Rechtsmittel hat nun die PVA bewogen, der BA die gesamte Übertragungssumme zurückzuzahlen, wie DER STANDARD erfahren hat. Es sei eigentlich üblich, dass Arbeitgeber erst dann überweisen, wenn das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, zumal das Rechtsmittel aufschiebende Wirkung habe. Erst wenn die Gerichte entschieden hätten, werde die PVA eine neue Vorschreibung per Bescheid ausstellen, ist aus der PVA zu hören.

Die betroffenen 3.300 BA-Mitarbeiter, die ja bereits am 1. März 2016 ins ASVG bugsiert worden sind, wurden am Freitagnachmittag von ihrem Arbeitgeber über die neue Sachlage informiert. Sie seien weiterhin voll versichert und bekämen alle Leistungen, hieß es in dem Schreiben an sie.

Lex Bank Austria

Wie es zu all dem gekommen ist: Als im Vorjahr ruchbar wurde, dass das Geldinstitut seine Bankpensionisten ins staatliche System schieben und so à la longue seine Verpflichtungen loswerden will, brach ein Sturm der Entrüstung los. Letzten Endes wurde das ASVG per Paragraf 311 a ASVG ("Lex Bank Austria") novelliert. Er schreibt eben fest, dass bei Transfers von pensionsfreien Dienstverhältnissen ins staatliche System, bei denen das Dienstverhältnis nicht beendet wird (so wie das bei der BA der Fall ist), der Arbeitgeber einen Übertragungsbetrag von 22,8 Prozent an die PVA überweisen muss.

Im konkreten Fall hatte das zur Folge, dass die Bank Austria um 506 Millionen Euro mehr aufwenden musste, als sie ursprünglich geplant hatte. Das BA-Management sieht die Novelle als Anlassgesetzgebung – und focht den Bescheid an. Mit den jetzigen Folgen hatte man nicht gerechnet. (Renate Graber, 21.4.2017)