Bevor ein Polizist auf den Auslöser der Bodycam drückt, muss er dies seinem Gegenüber ankündigen.

Foto: APA/Fohringer

Wien – Befestigt werden die kleinen Kameras an der Uniform-Brusttasche eines Polizisten respektive einer Polizistin, oder aber weiter oben, in Schulterhöhe. Die Aufnahme wird durch einen Schieber am Gerät, bei einem anderen Modell durch einen Knopf an einem Armband, gestartet. Sobald die Body-worn Camera (kurz: Bodycam) läuft, dokumentiert sie jede Handlung des amtsbehandelten Gegenübers. Und hält auf der Tonspur darüber hinaus auch das Verhalten des Beamten fest.

ORF

Im Rahmen des im April abgeschlossenen einjährigen Polizei-Pilotprojekts mit bundesweit 20 Bodycams habe dies in der Praxis "einen deeskalierenden Effekt" gezeitigt, sagt Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. Das Kameraeinschalten muss angekündigt werden. So schreibt es das Sicherheitspolizeigesetz seit einer im März 2016 in Kraft getretenen Novelle vor.

Das Wissen, gefilmt zu werden

Das Wissen, beweissichernd gefilmt zu werden, wirke auf offen aggressive Personen dämpfend, meint der Sprecher. Die gleiche Erfahrung macht man derzeit auch bei der ÖBB, wo Mitarbeiter in Wien, Graz und Linz seit Dezember 2016 mit Körperkameras ausgestattet werden.

Aus all diesen Gründen hat das Innenministerium beschlossen, die Bodycams ab Ende 2017 oder Beginn 2018 in den Polizei-Echtbetrieb zu übernehmen. Die im Rahmen des Pilotprojekts verwendeten Kameras werden ab sofort in die Regelnutzung übernommen. Bis Jahresende werde man Ausschreibung, Entscheidung für einen Anbieter und Schulung der Polizisten abgeschlossen haben, sagt Grundböck.

Zwei Systeme im Probebetrieb

Im Probebetrieb standen zwei Kamerasysteme: jenes des Herstellers Zebcam, das auch in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien verwendet wird. Sowie jenes der Firma Reveal, das unter anderem in Frankreich, den USA, Australien und Dubai zum Einsatz kommt.

Wie viele Beamte genau die Körperkameras im Streifendienst und bei Einsätzen, etwa bei Demonstrationen, tragen werden, ist noch nicht klar: "Derzeit laufen die Detailplanungen", sagt Grundböck. Eines jedoch sei sicher: Das Geld dafür stehe zur Verfügung.

Datenschützer: Identifizierbare Dienstnummern besser

Bei der Datenschutzvereinigung Epizentrum – ehemals: Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich – sieht man die Bodycam-Verwendung kritischer. Sinn der Maßnahme sei unter anderem, polizeiliches Fehlverhalten zu dokumentieren. Doch da die kameraführenden Polizisten selbstständig über das Ein- und Ausschalten entscheiden könnten, werde es wohl auch weiterhin keine eindeutigen Dokumentationen geben. Effektiver, so Epizentrum-Jurist Alexaner Czadilek, wäre es, "die Beamten zu verpflichten, eine eindeutig identifizierbare Dienstnummer zu tragen". (bri, 20.4.2017)