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Assange schürt Gerüchte um eine mögliche Kandidatur bei der kommenden Wahl in Großbritannien.

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Die britische Premierministerin Theresa May hat vor kurzem einen Termin für Neuwahlen in Großbritannien angesetzt. Am 8. Juni sollen die Briten zu den Urnen schreiten. Dabei hofft sie auf Bestätigung ihrer Regierung, um den EU-Austritt Großbritanniens ("Brexit") voranzutreiben. Das Unterhaus hat seiner dafür notwendigen Auflösung mittlerweile zugestimmt.

Die Tories, Labour und Liberaldemokraten könnten dabei überraschende Konkurrenz bekommen. Der umstrittene Wikileaks-Gründer Julian Assange hat auf Twitter eine Abstimmung darüber gestartet, ob er sich um einen Platz im Parlament bewerben soll.

Darf Assange antreten?

Dass das Ansinnen ernst gemeint ist, darf angesichts der Formulierung der vier Antwortmöglichkeiten (z.B. "Ja, mach es. Das wäre lustig.") bezweifelt werden. Dennoch stellte sich unter Followern des Whistleblowers bald die Frage, ob Assange überhaupt antreten dürfte.

Als Australier, das Land ist Teil des Commonwealth, wäre er grundsätzlich dazu berechtigt, sich zur Wahl zu stellen. Allerdings sieht das Gesetz Einschränkungen vor. Ausgeschlossen werden etwa Personen, die sich einem Haftbefehl mit Kaution entziehen oder die in Großbritannien zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder länger verurteilt wurden.

Verworrene Rechtssituation

In Schweden liegt ein Haftbefehl gegen Assange wegen "minderschwerer Vergewaltigung" vor, der via "Red Notice" auch für alle Mitgliedsstaaten von Interpol (inklusive Großbritannien) gilt. Das Vergehen verjährt frühestens 2020. Assange bestreitet die Vorwürfe und fürchtet aufgrund seiner Tätigkeit mit Wikileaks wiederum eine Weiterreichung an die USA. In den Vereinigten Staaten liegt allerdings keine Anklage gegen ihn vor, es gibt auch kein Auslieferungsbegehren.

Zuletzt hatte 2012 das britische Supreme Court nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen entschieden, dass Assange nach Schweden ausgeliefert werden dürfe. Die Möglichkeit, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen, hatte Assange nicht wahrgenommen. Stattdessen entzog er sich der drohenden Auslieferung durch eine Flucht in die ecuadorianische Botschaft in London, in der er bis heute lebt. Neun Unterstützer von ihm verloren einen Teil des Geldes, das sie 2010 für seine Kaution zugesagt hatten, als er sich juristisch dem schwedischen Auslieferungsbegehren widersetzte.

Aus der Lage geht nicht eindeutig hervor, ob Assange antreten dürfte, oder nicht. Vor einer Klärung müsste Assange allerdings diverse Unterlagen für seinen Antritt ausfüllen und dafür wohl die Botschaft verlassen. Wäre ein Antritt möglich und Assange würde erfolgreich ins Unterhaus einziehen, wäre er durch die parlamentarische Immunität jedoch nur vor zivilrechtlicher Verfolgung, nicht aber vor strafrechtlichem Zugriff geschützt.

Antritt bei australischer Wahl wurde Reinfall

Eine ähnliche Situation gab es schon im Frühjahr 2012. Damals hatte Assange angekündigt, für den australischen Senat zu kandidieren. Nach heftigen Zerwürfnissen zwischen Mitgliedern der eigens gegründeten Wikileaks Party und dem Whistleblower, fuhr man nach anfänglichen Umfragewerten von über 20 Prozent letztlich ein Ergebnis von 0,62 Prozent ein. Assange hatte zwar erneute Wahlteilnahmen angekündigt, die letzte Pressemitteilung hat die Partei allerdings im August 2013 veröffentlicht. (gpi, 19.04.2017)