Wien/St. Pölten – Einen Fall von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ortet die Arbeiterkammer. Einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin einer Bildungseinrichtung in Niederösterreich wurde vom Arbeitgeber mündlich zugesichert, dass sie nach Ende der Befristung übernommen wird. Als sie jedoch schwanger wurde sah der Dienstgeber die Sache plötzlich anders, so die AK am Freitag in einer Aussendung.

Der Dienstgeber habe sich plötzlich an seine Zusage nicht mehr erinnern können, obwohl die Frau auf Dienstplänen für die Folgesemester bereits eingeteilt war. Die AK klagte für die 29-Jährige auf Feststellung eines unbefristeten Dienstverhältnisses und legte die Dienstpläne zum Beweis vor. Außergerichtlich erhielt die Dienstnehmerin schließlich eine Zahlung von 14.701,33 Euro netto.

"Das ist eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, weil der Dienstvertrag wegen der Schwangerschaft nicht verlängert wurde", so Arbeitsrechts-Expertin Katharina Samsinger von der Arbeiterkammer. (APA, 18.4.2017)