Pflegejobs sind physisch und psychisch herausfordernd, gleichzeitig jedoch gering bezahlt und oft wenig wertgeschätzt. Durch die kürzliche Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes soll sich das ändern.

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Dass es in Zukunft mehr ältere Menschen gibt, die auf Pflege angewiesen sein werden, steht fest. Nichtärztliche Gesundheitsberufe werden hier also gefragt sein. Allerdings fehlt dem Bereich laut vielen Betroffenen noch die Anerkennung hierfür: Die Jobs sind physisch und psychisch herausfordernd, gleichzeitig jedoch gering bezahlt und oft wenig wertgeschätzt.

Dass hier versucht wird gegenzusteuern, zeigen aktuelle strukturelle Änderungen in der Organisation dieser Berufsgruppe, vor allem durch das neue, im Herbst vergangenen Jahres in Kraft getretene Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG). Die wesentliche Änderung: Statt der bisherigen zwei Berufsgruppen, diplomiertes Personal und Pflegehelfer, wird es in Zukunft drei Gruppen geben: diplomiertes Personal, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz.

Drei statt zwei

Die Ausbildung Ersterer wurde akademisiert, also auf Fachhochschulen und Universitäten verlagert. Eine Maßnahme, die übrigens nicht unumstritten ist – angezweifelt wird vor allem, dass ein Mehr an wissenschaftlichem Arbeiten für den Beruf Vorteile bringen soll.

Bisher in Gesundheits- und Krankenpflegeschulen ausgebildete diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen sind mit dem neuen Gesetz den akademischen Krankenpflegern und -pflegerinnen gleichgestellt: bezüglich Gehalt und auch, was ihre Kompetenzen betrifft.

Das Berufsbild der Pflegefachassistenz wurde bei der Novellierung des GuKG neu eingeführt: Wer diesen Berufstitel tragen möchte, muss dafür eine zweijährige Ausbildung absolvieren. Im neuen Gesetz wurden außerdem die Berufsbezeichnung "Pflegehelfer- bzw. -helferin" durch die Bezeichnung "Pflegeassistenz" abgelöst, die Kompetenzen konkretisiert und erweitert.

Das neue GuKG werde die Pflege aufwerten, so die Hoffnung: "Durch das in der Ausbildung vermittelte Wissen sollen die Berufsangehörigen dazu qualifiziert sein, verstärkt einzelne bisher ärztliche Tätigkeiten übernehmen zu können", sagt Caroline Krammer, Referentin für sozialversicherungsrechtliche und gesundheitspolitische Grundlagenarbeit in der Arbeiterkammer (AK) Wien. Ein Beispiel sei die Verordnung ausgewählter Medizinprodukte, die den Kernbereich der Pflege betreffen.

Berufsregister ab 2018

Eine stärkere Wertschätzung bringen soll auch ein neues Berufsregister, das kürzlich im Nationalrat beschlossen wurde. Das Register war eine langjährige Forderung: Darin sollen ab Juli 2018 Qualifikationen ebenso wie Spezialisierungen und Weiterbildungen eingetragen werden. Außerdem erfasst: freiberufliche Tätigkeiten und Verträge mit Krankenkassen und Krankenfürsorgeanstalten.

Registriert werden neben den Berufsangehörigen der Gesundheits- und Krankenpflege auch die der medizinisch-technischen Dienste – Diätologen, Ergotherapeuten, Logopäden, Orthoptisten, Physiotherapeuten, Biomedizinische Analytiker und Radiologietechnologen. Gemäß Gesundheitsberuferegistergesetz sind für die Registrierung der überwiegend unselbständig Beschäftigten die AK und für die überwiegend selbständig Beschäftigten die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) zuständig.

Durch das Register soll auch die Arbeitssuche erleichtert werden: Für einen Arbeitsplatzwechsel sind künftig keine Zeugnisse oder andere Nachweise notwendig. Zusätzlich erhalten Berufsangehörige einen Ausweis, mit dem sie Qualifikationen nachweisen können.

Für besseres Gehalt?

Für das Ziel, dass in Zukunft genügend Personen in diese Berufe einsteigen, spielt selbstverständlich die Bezahlung eine große Rolle. "Dass sich die Aufwertungen nicht nur Verantwortung und Autonomie verstärken, sondern sich auch im Entgelt widerspiegeln, ist natürlich in unserem Sinne", sagt Krammer, "nicht nur um Jüngere für die Berufe zu begeistern, sondern auch den Verbleib im Job attraktiver zu machen." (Lisa Breit, Lara Hagen, 19.4.2017)