Paris/Straßburg – In der Parlamentsjob-Affäre beantragt die französische Justiz die Aufhebung der parlamentarischen Immunität der Rechtspopulistin und Europaabgeordneten Marine Le Pen. Das entschieden die Ermittlungsrichter bereits Ende März, wie der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Freitag aus Justizkreisen bestätigt wurde.

Die Anfrage sei ans Justizministerium weitergeleitet worden, um sie ans Europäische Parlament zu übermitteln. Falls das Parlament die Immunität aufhebt, könnten die Ermittler Le Pen zu den Vorwürfen befragen und möglicherweise ein Verfahren gegen sie einleiten.

Vorwurf: Assistenten für Partei tätig

Die Justiz prüft schon länger, ob aus Parlamentsmitteln bezahlte Assistenten von Europaabgeordneten von Le Pens Front National (FN) in Wahrheit für die Partei tätig waren. Die FN-Chefin und Präsidentschaftskandidatin war vor wenigen Wochen von den Ermittlungsrichtern vorgeladen worden. Sie weigerte sich aber, der Vorladung während des laufenden Präsidentschaftswahlkampfs nachzukommen. Wegen ihrer parlamentarischen Immunität als EU-Abgeordnete kann die Justiz sie nicht zu der Befragung zwingen. (APA, 14.4.2017)