Wer den Traumurlaub stornieren muss, kann nicht immer auf die in den allgemeinen Reisebedingungen vorgesehenen Bedingungen zählen.

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Wien/Linz – Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat große Unterschiede bei den Stornobedingungen von Reiseveranstaltern festgestellt. Von zwölf Pauschalreiseanbietern hielten sich sieben an die üblichen Sätze, fünf nicht. In einem Fall muss man bei einer Stornierung 19 Tage vor Reiseantritt sogar schon den vollen Preis erstatten, berichteten die Konsumentenschützer am Montag.

Das beste Zeugnis bekamen jene sieben Anbieter, die ihre Sätze nach den derzeit geltenden allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) richten. Sie verlangen etwa bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt zehn Prozent, bis 20 Tage 25 Prozent, bis zehn Tage 50 Prozent und bis vier Tage 65 Prozent. Sagt man noch kurzfristiger ab, sind 85 Prozent der Kosten fällig.

Nicht zwingend

Die Anwendung dieser allgemeinen Reisebedingungen ist aber nicht zwingend. Bei Abweichungen können deutlich höhere Kosten anfallen: So werden beispielsweise bereits bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt oft schon 25 Prozent verrechnet. Ein Reiseveranstalter ist komplett durchgefallen: Bei ihm muss man z.B. 60 Tage vor Reisebeginn 25 Prozent berappen oder bei 19 Tagen den vollen Reisepreis.

Die Konsumentenschützer empfehlen, sich zu informieren, ob in dem gebuchten Paket eine Stornoversicherung inkludiert ist bzw. gegebenenfalls eine abzuschließen. Dabei sollte man darauf achten, welche Gründe geltend gemacht werden können. Auch einige Kreditkarten bieten eine Stornoversicherung. Allerdings ist es manchmal nötig, den gesamten Reisepreis mit der Karte zu bezahlen und das Service gilt oft nur für den Karteninhaber.

Sollte man eine Reise tatsächlich stornieren müssen, raten Experten, die Absage schriftlich per eingeschriebenem Brief vorzunehmen und eine Kopie davon zu behalten. Zudem sei zu beachten, dass bei Spezialreisen, Last Minute-Angeboten oder Veranstaltern mit Sitz im Ausland deutlich höhere Kosten anfallen können. (APA, 10.4.2017)