Wien – Nach der Absage aus Brüssel ist klar: Österreich nimmt am EU-Programm zur Umverteilung von Flüchtlingen – "Relocation" genannt – teil. Vorerst sollen 50 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus Italien nach Österreich kommen. Der Umsiedelung stimmte am Donnerstag auch Kanzler Christian Kern (SPÖ) zu. Konkret läuft das Verfahren laut Angaben des Innenministeriums folgendermaßen ab:

1. Österreich benennt eine "nationale Kontaktstelle". Diese ist beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) angesiedelt.

2. Österreich – und auch die anderen EU-Mitgliedstaaten – geben regelmäßig bekannt, wie viele Flüchtlinge über das Relocation-Programm übernommen werden sollen.

3. Italien und Griechenland bestimmen gemeinsam mit dem EU-Asylbüro EASO die konkreten Personen. Infrage kommen nur Nationalitäten mit einer EU-weiten Anerkennungswahrscheinlichkeit von über 75 Prozent, de facto sind das nur Flüchtlinge aus Syrien und Eritrea.

4. Italien und Griechenland übermitteln der Kontaktstelle in Österreich Namen und Unterlagen der für die Umsiedelung vorgesehenen Personen.

5. Österreich überprüft diese Personen. Bei "drohender Gefahr für die nationale Sicherheit und Ordnung" können Flüchtlinge auch abgelehnt werden.

6. Nach dem Okay aus Österreich informieren Italien und Griechenland die Flüchtlinge über die bevorstehende Relocation. Österreich organisiert zeitgleich geeignete Unterkünfte.

7. Die Flüchtlinge werden nach Österreich überstellt.

8. Nach Ankunft in Österreich wird ein normales Asylverfahren eingeleitet, die Flüchtlinge registriert, einem Quartier zugewiesen und die Schutzgründe geprüft.

Wann nun tatsächlich die ersten der 50 Jugendlichen aus Italien nach Österreich kommen, kann das Innenministerium mit Verweis auf das Verfahren noch nicht sagen. Derzeit tausche man sich mit den italienischen Behörden aus, man sei bei Punkt 2 des Verfahrens, so ein Sprecher zur APA. (APA, 6.4.2017)