Kaputte Therme, Müllberge vor dem Fenster – die Liste der Mängel war lang.

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Eigentlich war die Wohnung ein finsteres Loch. Dass meine Mitbewohnerin und ich es doch fünf Jahre dort ausgehalten hatten, war wohl der guten Lage und den schmalen Studentenbörsen geschuldet. Und dennoch: Wer sich über so lange Zeit über eine immer wieder kaputte Therme, Müllberge vor dem Hoffenster, ein kaputtes Haustor und Wasserschäden, die wochenlang nicht repariert wurden, geärgert hat, will am Ende zumindest Gerechtigkeit.

Ein Tool dafür bietet die Stadt Wien. Bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten kann, wer glaubt, zu viel Miete bezahlt zu haben, den höchsten, zulässigen Hauptmietzins für die eigene Altbauwohnung überprüfen lassen. Was sich einfach anhört, ist in Wahrheit kompliziert. Deshalb bieten Organisationen wie die Mietervereinigung an, den gesamten Prozess zu übernehmen (siehe Artikel hier).

Wer aber auch diese 165 Euro sparen will, kann sich selbst ins Verfahren hineinstürzen. Zuallererst braucht es dazu einen Antrag auf Überprüfung des höchsten zulässigen Mietzinses und zusätzlich allerhand Dokumente – Mietvertrag und -verlängerungsbestätigungen, Fortschreibungen, Grundbuchauszug, Einzahlungsbelege.

Wer einen Antrag stellt, ist ein Antragsteller und hat einen Antragsgegner. In unserem Fall waren das alle Personen und Unternehmen, die im Laufe der fünf Jahre Anteile an besagtem Mietshaus hatten – insgesamt 14 an der Zahl.

Rundgang und Schlichtungsgespräch

Nach vielen Terminen bei der Mietervereinigung, die auch hilft, wenn man es auf eigene Faust versucht, war der Antrag endlich bei der Schlichtungsstelle eingereicht. Man riet uns der Einfachheit halber dazu, nur vom anteilsmäßig größten Eigentümer Geld zurückzuverlangen. Ein Rundgang mit einem Gutachter in der ehemaligen Wohnung folgte, dann ein Schlichtungsgespräch. Wie viel an Miete tatsächlich zu viel bezahlt wurde, konnte bis dahin nur vermutet werden. Von der Gegenseite, genauer gesagt von der Sekretärin der Hausverwaltung, die mit einem Angebot vorgeschickt wurde, hörten wir die Zahl 4000 Euro. Der Schlichter sprach von mehr als dem Doppelten. Wir einigten uns nicht.

Die Schlichtungsstelle musste also genau nachrechnen, schrieb ein Urteil – und weil niemand Einspruch erhoben hat, wurde es rechtskräftig. Am Ende kam der lang ersehnte Brief der Exhausverwaltung – sein Inhalt, kurz zusammengefasst: "Wir überweisen Ihnen die 10.000 Euro in sechs Raten." (bere, 1.4.2017)