Das System des Doppelmaklers, der dann auch von beiden Seiten bezahlt wird, gerät immer mehr ins Wanken.

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Wien/Berlin – Kommt das Bestellerprinzip nun doch schneller als gedacht? Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) hat kürzlich jedenfalls einen neuen Anlauf gewagt. Das Bestellerprinzip bei Immobilienmaklern (derjenige soll den Makler zahlen, der ihn beauftragt) ist Teil eines Sieben-Punkte-Programms für leistbares Wohnen, das er nun gemeinsam mit Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) angehen will.

Im Gegensatz zu anderen Punkten des Programms – etwa der Abschaffung der Mietvertragsgebühr – steht das Bestellerprinzip zwar nicht im 2013 beschlossenen Regierungsprogramm, aber im "Plan A" von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) war es prominent vertreten. In das daraufhin adaptierte neue Arbeitsprogramm von SPÖ und ÖVP fand es aber – wie berichtet – dann doch wieder nicht Eingang. Der (zuständige) Wirtschaftsminister scheint zwischenzeitig das Interesse daran verloren zu haben. Seit 2015 liegt ein Antrag dafür im parlamentarischen Bautenausschuss.

Maklervertreter warnen vor der Einführung, jedenfalls vor einer vorschnellen. Man solle sich zuerst die Erfahrungen in Deutschland genau ansehen, sagte Wiens Makler-Obmann Michael Pisecky kürzlich.

Kauf statt Miete

Wie aber sind nun diese Erfahrungen? Der Immobilienverband IVD berichtete im Vorjahr davon, dass ein Jahr nach Inkrafttreten des Bestellerprinzips viele Makler von Miet- auf Kaufobjekte umgesattelt hätten. Konkret hätten sich 70 Prozent der Makler auf den Verkauf fokussiert. In die entstandene Mieten-Marktlücke drängten Billiganbieter wie McMakler, deren Personal nur noch zur Hälfte aus Maklern besteht.

Mietervertreter wie Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, berichten von einer "ganzen Reihe" an Umgehungsversuchen, die es anfangs gegeben habe. "Mietern wurden Vereinbarungen zum Unterschreiben vorgelegt, die vorsahen, dass sie die Kosten übernehmen sollen", so Wild zum STANDARD. Dem Erfindungsreichtum deutscher Makler seien außerdem ominöse "Bearbeitungsgebühren", "Schreibgebühren" und ähnliche unerlaubte Vorschreibungen entsprungen.

Trotz all dieser anfänglichen "Missbrauchsgeschichten" werde das Bestellerprinzip in Deutschland nun aber "weitgehend akzeptiert", sagt Wild. Die Einführung sei auch wesentlich "geräuschloser" verlaufen als beispielsweise die fast gleichzeitig eingeführte Mietpreisbremse.

"Zweite Plattform"

Ein gröberes Problem gibt es aus seiner Sicht in der Anwendung aber doch: "Wenn ein Interessent fünf Wohnungen von einem Makler angeboten bekommen hat, eine davon schließlich nimmt – was ist dann mit den anderen vier?" Wenn der Makler sie im Auftrag des Kunden gesucht und nun also in seinem Portfolio hat, müsste er sie danach wieder daraus entfernen – denn von den jeweiligen Vermietern hatte er ja keinen Auftrag bekommen. "Wir vermuten aber, dass viele Makler solche Wohnungen in einer 'zweiten Plattform' im Hintergrund gelistet haben und dann darauf zurückgreifen, wenn ein neuer Mieter kommt." Beweisen habe man das bisher aber nicht können, so Wild. "Denn das ist ja auch sehr schwer zu beweisen."

Die Zahl der Wohnungsinserate auf diversen Plattformen sei zwar merklich zurückgegangen, sagt Wild – aber bei weitem nicht so stark wie in manchen Szenarien dargestellt. "Die Makler hätten mit einer akkordierten Aktion dafür sorgen können, dass die Inserate weitgehend verschwinden – und so die Wohnungssuchenden in ihre Büros locken können." Zu einer solchen Absprache sei es aber nicht gekommen. "Die Makler selbst hatten kein Interesse an einer solchen Blockade." (Martin Putschögl, 31.3.2017)