Der Streit zwischen Gewerkschaften und dem Softwarekonzern SAP über eine mögliche Verkleinerung des Aufsichtsrats wird vor dem Arbeitsgericht Mannheim ausgetragen. Das habe das Gericht entscheiden, teilte eine Sprecherin mit. Ein Verhandlungstermin muss noch anberaumt werden.

Ablehnung

SAP hatte die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts in Frage gestellt. Der Softwarehersteller halte die Klage aber ungeachtet des Gerichts weiter für unbegründet, sagte ein Firmen-Sprecher. (Az.: 14 BV 13/16)

IG Metall und ver.di hatten einen Antrag vor dem Arbeitsgericht Mannheim gestellt, damit es dem Vorstand des Software-Konzerns untersagt, auf der Hauptversammlung eine Satzungsänderung durchzubringen. Mit deren Hilfe könnte der Aufsichtsrat von 18 auf 12 Sitze verkleinert werden.

Hintergrund

Das Kontrollgremium von SAP war nach der Umwandlung in eine europäische Aktiengesellschaft (SE) im Jahr 2015 zunächst auf 18 Mitglieder gewachsen. Die Gewerkschaften hatten damals überraschend viele Stimmen gewonnen. Eine Verkleinerung ist möglich, stand bisher aber überhaupt nicht zur Debatte. Die Gewerkschaften befürchten dennoch offenbar, dass sie an Macht verlieren. Denn die fest zugewiesenen Gewerkschaftssitze, wie sie bei deutschen Aktiengesellschaften vorgeschrieben sind, sind in der Rechtsform der europäischen Gesellschaft nicht vorgesehen. (APA, 30.3.2017)