Der Villa Freudeck droht der Abriss. Ein Ortsbildinventar soll künftig das alte Bregenz schützen.

Foto: Julia Fuchs

Bregenz – Proteste gegen den Abriss einer architekturhistorisch wichtigen Villa in Bregenz haben die Verantwortlichen im Rathaus zum Nachdenken gebracht. Künftig will man sorgfältiger mit dem baukulturellen Erbe der Vorarlberger Landeshauptstadt umgehen, es durch ein Ortsbildinventar schützen. Ob das die Villa noch retten kann, ist ungewiss. Noch steht das Haus, es gibt aber einen gültigen Abbruchbescheid.

Wann das Ortsbildinventar erstellt wird, steht noch nicht fest. "Es ist in der Pipeline", sagt Stadtplaner Bernhard Fink. Das Inventar könnte verhindern, dass weitere historische Bauten verlorengehen, weil die Verantwortlichen über deren Bedeutung nicht informiert sind. Wie DER STANDARD berichtete, gab Bürgermeister Markus Linhart (VP) als Baubehörde grünes Licht für den Abriss der Villa Freudeck, 1895 nach Plänen von Georg Baumeister (1852–1927) errichtet.

Historisches Wissen fehlt

Die Villa ist Teil eines Ensembles von sechs Gebäuden, die alle von Baumeister, einem international tätigen Architekten und Projektentwickler, stammen. Sechs benachbarte Häuser aus der Hand eines bedeutenden Architekten, das stelle eine kulturhistorische Besonderheit seltenster Art dar, schreibt Architekturprofessor Roland Gnaiger von der Kunstuniversität Linz in einer Wortspende an die Initiative zur Rettung der Villa Freudeck.

Die Initiative hatte anstelle von Unterschriften schriftliche Diskussionsbeiträge, Wortspenden, gesammelt. Geschichte und Bedeutung der Häuser seien den Entscheidungsträgern nicht bekannt gewesen, vermutet Gnaiger, "sonst hätten die Beurteilungen und Entscheidungen sicher anders gelautet".

Transparente Planung

Die Inventarisierung soll historische Gebäude künftig vor solchen Entscheidungen schützen. Das Ortsbildinventar wird Teil des räumlichen Entwicklungskonzepts und öffentlich einsehbar sein.

Die Diskussion um die Villa Freudeck und jüngst um den Abriss eines historischen Gasthauses in Röthis (Bezirk Feldkirch) hat gravierende Mängel beim Ortsbildschutz in Vorarlberg aufgezeigt. Bürgermeister als Baubehörde können einen Abriss nach Baugesetz zwar verhindern, wenn eine Beeinträchtigung des Ortsbilds zu befürchten ist. Sie tun das aber selten bis gar nicht, weil sie rechtliche Auseinandersetzungen befürchten. (Jutta Berger, 29.3.2017)