Im November brachten 38 nichtkonfessionelle Privatschulen einen Individualantrag auf rechtliche und finanzielle Gleichstellung beim Verfassungsgericht (VfGH) ein. Der Grund war die Schlechterstellung, deren Grundlage das Privatschulgesetz aus dem Jahr 1962 bildet.

Dieses gibt Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und einer konfessionellen Trägerschaft einen Rechtsanspruch auf Subventionen zur Deckung ihres gesamten Personalaufwands (7.300 Euro pro Schüler und Schuljahr) – nichtkonfessionelle Schulen mit privater Trägerschaft bekommen hingegen jederzeit widerrufbare Ermessensförderung von derzeit 750 Euro pro Schüler. Ziel des Antrags war, dass auch bei nichtkonfessionellen Schulen der Bund die Kosten für die Lehrer mit pädagogischer Ausbildung zur Gänze übernimmt.

Antrag zu früh gestellt

Der VfGH vertritt hingegen die Ansicht, zu früh angerufen worden zu sein, und fordert die Antragsteller ausdrücklich auf, Anträge auf Gewährung von Subventionen zu stellen. Diese hätten aber keine Aussicht auf Erfolg, heißt es dazu vonseiten der Antragsteller. Denn Subventionen für Lehrer könnten nur beantragt werden, wenn der Finanzminister dafür Mittel bereitgestellt hat. Da das nicht der Fall sei, wurden schon bisher Anträge auf Zuweisung von Lehrplanstellen sowie der erforderlichen Geldmittel bereits vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgewiesen, heißt es dazu vonseiten der Antragsteller.

"Es ist schon absurd, dass der VfGH selbst in seiner Begründung eine VwGH-Entscheidung zitiert, in der genau solche Anträge bereits zurückgewiesen wurden. Die Empfehlung lautet, dass sich 38 Schulen eine vorprogrammierte Abfuhr holen sollen, um dann ein Bescheidbeschwerdeverfahren anzustreben, das bereits von Schulen davor erfolglos angestrebt wurde. Angesicht der damit verbundenen Kosten ist das für die betroffenen Schulen eine weitere Belastung und beinahe zynisch", sagt Rechtsanwalt Wolfram Proksch, der den Individualantrag beim VfGH eingebracht hat.

Rückschlag, aber kein Ende der Forderung

Kämpferisch zeigt sich Edgar Hernegger, Elternsprecher des Waldorfbundes: "Wir werden die Schlechterstellung unserer Schulen weiterhin nicht akzeptieren und mit allen Mitteln bekämpfen. Noch in diesen Tagen werden unsere Schulen Förderbescheide beantragen und dann mit den Negativbescheiden ein Bescheidprüfungsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anstreben." (red, 27.3.2017)