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Eine engere Zusammenarbeit mit mehr Datenaustausch zwischen nationalen Polizeibehörden: Diese Forderung wird nach jedem Terroranschlag in Europa mantraartig von Innenministern wiederholt. Ein Problem dabei ist allerdings, dass die EU gar kein Mandat für die Koordination von nationalen Geheimdiensten hat. Deshalb fanden sich die Innenminister von EU-Mitgliedern sowie Partnern wie der Schweiz in der sogenannten Counter Terrorism Group (CTG) zusammen. Diese soll nun auch den Datenaustausch zwischen Polizeibehörden und Inlandsnachrichtendiensten koordinieren. Angesiedelt ist dies bei der niederländischen Behörde AVID.

Auch Österreich will dabei sein: Im Nationalrat liegt ein Ministerialentwurf für eine Novelle des Polizeikooperationsgesetzes auf, die dem Innenministerium die "Teilnahme an internationalen Informationsverbundsystemen" erlauben soll. Laut einem Bericht der Presse soll der Vollbetrieb ab 2018 rund 800.000 Euro jährlich kosten.

Über dieses System ist momentan noch wenig bekannt. Es soll andere Polizeibehörden darüber informieren, welche Daten in den jeweiligen Ländern zu Verdächtigen verfügbar sind. Diese können dann übermittelt werden. Eine Weitergabe von Partnerdienst an einen zusätzlichen Dienst – denkbar wäre etwa an die US-Behörden – ist prinzipiell untersagt. Für Jurist Christof Tschohl von der Datenschutzorganisation epicenter.works ist wichtig, dass die Zugriffe auf die Daten klar protokolliert werden. Ausländische Behörden sollen nicht "beliebig" auf heimische Daten zugreifen dürfen.

Kritik an Gesetzestext

Auch andere Stellen kritisieren das Gesetz. So spricht der Datenschutzrat in einer Stellungnahme davon, dass die vorgesehene Ermächtigung "zu pauschal" sei und "deutlich enger und genauer festgelegt" werden solle. Auch die Arbeiterkammer sieht einen "zu weiten Interpretationsspielraum" sowie "vage und unbestimmte Formulierungen". Der Rechtsanwaltskammertag spricht in einer Stellungnahme sogar von "zahlreichen Bedenken".

Bemängelt wird etwa, dass im Gesetzesentwurf von "Personen, von denen angenommen werden kann, dass von ihnen eine mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundene Kriminalität ausgehen könnte." Was das genau bedeutet, ist etwa für den Datenschutzrat unklar. Die Kritiker stört auch, dass nicht bereits im Gesetz festgelegt wird, welche Drittstaaten österreichische Daten erhalten sollen. So heißt im Text nur, dass "Sicherheitsorganisationen und ausländische Sicherheitsbehörden herangezogen werden dürfen". Außerdem wird kritisiert, dass der Datentransfer nur durch einen Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert wird. Der Datenschutzrat will einen jährlichen Bericht über die Tätigkeiten.

Tschohl nennt das Gesetz eine "Blanko-Umsetzungsermächtigung". Es fehlten etwa "jegliche Informationen zu technischen Details", bemängelt Tschohl. Außerdem sei unklar, was der Gesetzgeber mit "sensiblen Daten" meint, die ausgetauscht werden dürfen.

Unklar ist auch, inwiefern das Parlament den Datenaustausch kontrollieren kann. Für Probleme sorgt die sogenannte Third Party Rule, die den Umgang mit Informationen von ausländischen Diensten regelt.

Vorwurf der Intransparenz

In einer Anfragebeantwortung des deutschen Innenministeriums, die dem STANDARD vorliegt, heißt es etwa, dass eine Übermittlung von Daten an den Deutschen Bundestag "das geringfügige Risiko des Bekanntwerdens" berge und daher gemäß den "Regeln der 'Third Party Rule'" auch "eine eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt." In Deutschland war ein entsprechendes Gesetz bereits im Juli 2016 beschlossen worden. Der deutsche Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Die Linke), der sich mit der Counter Terrorism Group und deren Informationssystem beschäftigt hat, kritisiert im Gespräch mit dem STANDARD, dass mit der neuen Plattform "der Geheimdienstklüngel noch tiefer im Verborgenen versinkt."

Er fürchtet eine "Vergeheimdienstlichung der Polizeiarbeit", da nicht nur Polizeibehörden, sondern auch Nachrichtendienste wie der österreichische Verfassungsschutz (BVT) am Informationsverbund teilnehmen.

Aus dem Innenministerium heißt es dazu, dass versucht werde, "die im Begutachtungsverfahren vorgebrachten Interpretationsspielräume auszuräumen". Gegenüber dem Parlament warnt das Ministerium allerdings, dass es ohne Gesetzesänderung von "notwendigen Informationen" im Bereich des Antiterrorkampfes "abgeschnitten" werde. (Fabian Schmid, 24.3.2017)