Wien – Die im Vorjahr eingeführte Registrierkassenpflicht bringt deutlich weniger als vom Finanzministerium erhofft. Der Schwarzarbeitsexperte Friedrich Schneider von der Uni Linz rechnet heuer mit Steuer-Mehreinnahmen von 180 bis 200 Millionen Euro. Im Vorjahr dürften es "großzügig gerechnet" 100 bis 120 Millionen Euro gewesen sein, sagte Schneider im APA-Gespräch.

Ursprünglich ist das Ministerium von jährlichen Mehreinnahmen von 900 Millionen Euro ausgegangen – und hält an dieser Erwartung weiterhin fest. "Wir gehen davon aus, dass die Prognosen eingehalten werden können", hieß es aus dem Ministerium auf Anfrage. Wie viel der Fiskus im Vorjahr eingenommen hat, ließe sich nur schwer und vage sagen, da 2016 ein "Rumpfjahr" gewesen sei.

Die Registrierkassenpflicht sei aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes erst am 1. Mai 2016 in Kraft getreten und auch das Kontenregister sei erst seit 5. Oktober in Betrieb, so das Ministerium. Auch 2017 sei ein Rumpfjahr, weil die neuen Sicherheitsmaßnahmen erst mit Beginn des zweiten Quartals kommen. "Das erste Jahr, wo man eine valide Aussage über ein Gesamtjahr treffen kann, wird 2018 sein", so das Finanzministerium. "Alles, was sonst behauptet wird, sind Annahmen."

"Sagen wir es läuft alles nach Plan, dann liegen meine Berechnungen für 2018 bei 300 bis 400 Millionen Euro", erwartet Schneider. Das sei schon sehr gut. "Wenn man zwischen 30 und 40 Prozent des Pfuschvolumens hereinbekommt, ist das schon sehr gut im Vergleich zu anderen Ländern", so der Experte. Wenn jemand von zehn Bier nur acht boniere, habe man das Problem auch mit der raffiniertesten Methode nicht gelöst. Die erhofften 900 Millionen Euro pro Jahr seien eine "kühne Annahme" gewesen, die so nicht eintreffen werde.

Kulante Finanz

Kommende Woche, am 1. April, endet die Übergangsfrist der Registrierkassenpflicht. Bis zu diesem Tag müssen alle Kassen manipulationssicher und beim Finanzamt online angemeldet sein. Das Finanzministerium räumte aber eine Übergangsfrist ein: Betriebe, die nachweisen können, dass sie den Manipulationsschutz bis Mitte März bestellt haben, bleiben straffrei. Auch darüber hinaus hofft Schneider, dass das Ministerium heuer noch großzügiger ist und nicht abstraft.

Der Uni-Professor hält die Registrierkassenpflicht zwar "durchaus für eine sinnvolle Maßnahme gegen Schwarzarbeit", ärgert sich aber über die Nachweispflicht vieler ehrlicher Unternehmer, dass sie den Staat nicht betrügen. "Ich muss beweisen, dass ich steuerehrlich bin", kritisierte Schneider. Auch hätte man das ganze Projekt überlegter mit einem Testversuch angehen und den Firmen mehr Zeit einräumen müssen. "Dann hätte es nie diesen Aufschrei gegeben."

Als weitere Maßnahme gegen Schwarzarbeit sprach sich Schneider erneut für die Weiterführung des Handwerkerbonus aus. Dieser läuft ab 2018 aus. (APA, 24.3.2017)